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Bundeskabinett hat den Entwurf zur neuen Energieeinsparverordnung beschlossen

(6.2.2013) Planer, Handwerker und Hausherren müssen sich für 2014 auf deutlich strengere Energieeinsparvorschriften einstellen. Mit der Novelle zur nächsten Ener­gieeinsparverordnung (EnEV) werden die Weichen für mehr Energieeffizienz im Ge­bäudesektor gestellt. Die neue Verordnung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5% sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10% reduzieren.
  • Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV keine verschärften Einsparregeln sowie neue Nachrüstpflichten vor.
  • Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienan­zeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
  • Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.
  • Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betre­tungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben.

Inkrafttreten erst 2014

Anlass für die Novellierung ist die neu gefasste EU-Richtlinie über die Gesamtenergie­effizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Außerdem steht die Bundesregierung in der Pflicht, ihr Energiekonzept sowie die 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende umzusetzen. Vor der EnEV muss die Bundesregierung allerdings das geltende Energie­einsparungsgesetz (EnEG) novellieren. Erst dieses Gesetz ermächtigt dazu, Verord­nungen für den Baubereich zu erlassen und zu ändern.

Die EnEV muss aber nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Auch eine Notifi­zierung in Brüssel ist erforderlich. Gleichzeitig muss das EnEV das Gesetzgebungsver­fahren durchlaufen. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst ab Januar 2014 zu rechnen.

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