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Gutachten der ARGE BAU sieht keinen Handlungsbedarf für Umgestaltung der Eigenheimzulage

(11.10.2002) Als ein Plädoyer für die Beibehaltung der Eigenheimzulage bewertet die "Verbändeinitiative Wohneigentum" die jetzt vorliegende Untersuchung der Arbeitsgruppe "Wirkungsanalyse Eigenheimzulage" des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung. Die insgesamt 19 zusammengeschlossenen Verbände der Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft, der Baufinanzierer, der Familienverbände sowie der zuständigen Industriegewerkschaft warnen daher noch einmal eindringlich vor einer Kürzung und/oder Umgestaltung dieses wichtigen wohnungsbaupolitischen Förderungsinstrumentes, wie sie aktuell in den laufenden Koalitionsverhandlungen diskutiert wird.

Die Verbändeinitiative befürchtet, dass sich die negative Entwicklung im Wohnungsbau – Rückgang der Wohnungsbauinvestitionen im ersten Halbjahr 2002 gegenüber Vorjahreszeitraum um 5 Prozent und Rückgang der Baugenehmigungen im vergleichbaren Zeitraum um 6,7 Prozent – verstärken wird, wenn es zu Einschnitten in der Wohneigentumsförderung kommt. Der Abwärtstrend bei der Beschäftigung im Wohnungsbau wird sich deutlich verstärken.

Eindringlich weist die Initiative auf eine positive Nachfrage-Schraube hin: Grundsätzlich erhöht ein Nachfrageschub in der Bauwirtschaft die Beschäftigung nicht nur in der Baubranche selbst, sondern über die Nachfrage auch in vielen vor- und nachgelagerten Sektoren. Vor allem in den Unternehmen der Grundstoff- und Investitionsgüterbranchen, aber auch bei vielen Dienstleistern steigen die Produktion, Umsatz und Beschäftigung. Mit den höheren Beschäftigungszahlen wächst der private Verbrauch, so dass auch die Konsumgüterbranchen von einer gestiegenen Nachfrage nach Bauleistungen profitieren. Der Staatshaushalt wird ebenfalls durch die gestiegene Nachfrage nach Bauleistungen entlastet, da ein Teil der in den Sektoren zusätzlich entstehenden Einkommen in Form von Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträgen und ein Teil des Konsums und der Investitionen, z.B. über die Umsatzsteuer, dem Staat zufließen.

Nach jüngsten Berechnungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) ist beispielsweise für den Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser festzuhalten:

  • Mit je 10.000 neu gebauten Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern ist ein Bauvolumen von 1,7 Mrd. Euro verbunden.
  • Der Bau der Eigenheime führt zu einem Nachfrageanstieg von insgesamt 3,8 Mrd. Euro, die sich hälftig auf das Baugewerbe und die übrigen Branchen aufteilen.
  • Für die Dauer der Baumaßnahmen werden knapp 44.000 Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten.
  • Bei 10.000 neugebauten Wohnungen profitiert der Staat selbst nach Abzug des Aufwands für die Wohneigentumsförderung durch die Eigenheimzulage mit etwa 0,8 Mrd. Euro beim Eigenheimbau und mit gut 0,5 Mrd. Euro beim Bau von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Würden zum Beispiel 50.000 Eigentümer-Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern nicht gebaut, etwa als Folge einer Kürzung der Eigenheimzulage, wären davon pro Jahr etwa 220.000 Arbeitsplätze betroffen. Zugleich würden dem Staat selbst nach vollständigem Abzug der für diese Wohnungen gewährten Eigenheimzulage im Saldo 4 Mrd. Euro entgehen.

Der angestrebte kurzfristige Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist durch eine Einschränkung der Eigenheimzulage somit in keinem Fall zu erzielen. Vielmehr wäre eine Kürzung in den ersten Jahren mit zusätzlichen Ausfällen für die öffentliche Hand verbunden.

Die von den Länderbauministern in Auftrag gegebene Analyse, so die Verbändegemeinschaft, habe also deutlich herausgearbeitet, dass sich die Eigenheimzulage bewährt hat und den Anforderungen entspricht, die man in sie gesetzt hat. Im einzelnen belegt die Untersuchung zudem, dass ...

  • ... durch die Eigenheimzulage die Schwelle zur Eigentumsbildung deutlich reduziert wird. Vor allem die so genannten Schwellenhaushalte erhalten dadurch die Chance, Eigentum zu erwerben (Eine Kappung der Förderung würde daher gerade diese Haushalte besonders treffen.),
     
  • ... das Ziel, vor allem Familien mit Kindern bei der Eigentumsbildung zu unterstützen, in hohem Maße erreicht wird. Ein Eingriff in die Eigenheimzulage wäre daher aus familienpolitischer Sicht in höchstem Maße kontraproduktiv,
     
  • ... es keine ausreichenden Belege für eine Zersiedlung der Städte und für eine Landflucht durch die Eigenheimzulage gibt,
     
  • ... die Neubautätigkeit nicht durch die Eigenheimzulage einseitig bevorzugt wird.

Für eine Reform der Eigenheimzulage, so das Fazit der Verbändeinitiative, gibt es daher keine sachlichen Gründe. In den laufenden Koalitionsverhandlungen darf die Eigenheimzulage nicht als Steinbruch für die Konsolidierung der Staatsfinanzen dienen.

Die Initiative appelliert in diesem Zusammenhang an die rot-grüne Regierungskoalition, im Zuge der Regierungsbildung dem Wohnungsbau einen deutlich höheren Stellenwert beizumessen als bisher. Gerade mit Blick auf die arbeitsmarktpolitische und ökonomische Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges muss sich auch in Zukunft ein eigenständiger Bundestagsausschuss "Städtebau, Bau- und Wohnungswesen" mit den Problemen und der Entwicklung in diesen Bereichen beschäftigen. Die von den Koalitionspartnern in diese Richtung gehenden Überlegungen werden daher von der Initiative eindeutig begrüßt.

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