ARGE Baurecht
Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
Telefax: +49 (30) 726152-190
URL: arge-baurecht.com
E-Mail an ARGE Baurecht
Schwarzarbeit lohnt sich nicht - sagt ARGE Baurecht (28.12.2008)
"Brauchen Sie eine Rechnung?" Mitunter sehen sich Haus- und Wohnungseigentümer mit dieser Frage konfrontiert. Mancher Handwerker suggeriert, es lohne sich nicht, für eine kleine Reparatur, wie den Tausch einer Mischbatterie oder das Streichen eines Zimmers, gleich eine Rechnung zu schreiben.
ARGE Baurecht erinnert: Ansprüche verjähren zum Jahresende (30.11.2008)
In wenigen Wochen, zum Jahresende, verjähren viele Ansprüche. Darauf weist die
Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen
Anwaltverein (DAV) hin. Wer jetzt seine Vergütungsansprüche nicht umgehend
durchsetzt, der geht leer aus, warnt die ARGE Baurecht.
Urteil: Keine Umsatzsteuer für „verlängerte Bauzeiten“ (19.10.2008)
Auf Handwerkerrechnungen kommt regulär die übliche Umsatzsteuer (aktuell 19%). Das ist den meisten bekannt.
Wenige kennen dagegen die Ausnahme von dieser Regel: Laut Bundesgerichtshof-Urteil vom 24. Januar 2008 darf auf keine Rechnungsposition für so genannte „verlängerte Bauzeiten“ Umsatzsteuer erhoben werden (VII ZR 280/05).
Dieses Urteil hat sich laut ARGE Baurecht bislang noch nicht bei allen Baubeteiligten herumgesprochen. Da Baustellen nicht selten länger laufen als zunächst kalkuliert und Baustelleneinrichtungen entsprechend länger vorgehalten werden müssen, machen Unternehmer beim Bauherrn Schadensersatz geltend. Das ist Rechtens. Nicht in Ordnung ist es allerdings, wenn sie auf diese Position dann zusätzlich Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Bauherren, so rät die ARGE Baurecht, sollten ihre Rechnungen daraufhin kritisch prüfen.
Architekten arbeiten nicht umsonst (15.6.2008)
Wer bauen möchte, der kann sein Haus von einem Architekten planen lassen - sein Know-how gibt es jedoch nicht umsonst. Ab wann aber wird ein Architekt für seine Leistungen bezahlt? Ab welchem Zeitpunkt wird die Akquise zum Vertrag, das unverbindliche Vorgespräch zum vergütungspflichtigen Auftrag?
ARGE Baurecht warnt: Nicht voreilig auf Mängelbeseitigung pochen (18.5.2008)
Was ist ein Baumangel, und wer muss ihn beseitigen? Diese Fragen beschäftigen regelmäßig alle, die mit dem Bauen zu tun haben. Selbstverständlich, so die ARGE Baurecht, hat jeder Käufer das Recht auf perfekte Ware. Das gilt auch beim Bauen: Eine Immobilie muss mängelfrei übergeben werden.
Warum Planer Baurechtler brauchen ... (2.3.2008)
Architekten und Ingenieure müssen heute nicht nur die technischen Regeln des Bauens beherrschen, sondern sie sollen sich darüber hinaus auch mit komplizierten rechtlichen Spezialfragen auskennen. Kluge Architekten, vorausschauende Ingenieure und vorsichtige Bauherren sollten deshalb frühzeitiger einen Baurechtsanwalt zu Rate ziehen, empfiehlt die ARGE Baurecht.
ARGE Baurecht rät: Vor Baubeginn wichtige Versicherungen abschließen (6.1.2008)
Wer selbst baut und viel Geld in Hausbau oder Immobilienkauf investiert, der sollte seine Investition absichern. Dazu rät die ARGE Baurecht. Vorsichtige Bauherren schließen deshalb bereits vor Baubeginn verschiedene Versicherungen ab.