Eigenheimzulage nicht erst im Jahr der Mängelbeseitigung
Die Eigenheimzulage wird grundsätzlich für einen Zeitraum von acht Jahren gewährt. Strittig war bisher, wann dieser Zeitraum beginnt, wenn nach dem Wohnungskauf zunächst einmal tüchtig renoviert wird und der Einzug erst im nächsten Jahr erfolgt.
- Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 19.05.2025, 23:52 Uhr
- erste Veröffentlichung: 24.07.2003, 00:00
- letzter Lesezugriff: 19.05.2025, 01:00 Uhr
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Externe Links: im Text genannte und verlinkte Firmen, Verbände, Personen,... nach vorne geschaut: auf diesen Text "Eigenheimzulage nicht erst im Jahr der Mängelbeseitigung" verweisen verschiedene, zumeist jüngere Texte - nämlich:
- Cleveres Familien-Geschäft mit Eigenheimzulage (21.7.2004)
- (1.1.1970)
- (1.1.1970)
- (1.1.1970)
- Urteil: Stirbt der förderungsberechtigte Ehepartner, so erhält der Überlebende keine Eigenheimzulage (5.3.2003)