Eigenheimzulage nicht erst im Jahr der Mängelbeseitigung

Die Eigenheimzulage wird grundsätzlich für einen Zeitraum von acht Jahren gewährt. Strittig war bisher, wann dieser Zeitraum beginnt, wenn nach dem Wohnungskauf zunächst einmal tüchtig renoviert wird und der Einzug erst im nächsten Jahr erfolgt.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 19.05.2025, 23:52 Uhr
  
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