Bauträger müssen sich an die im Vertrag angegebenen Maße halten
Immer wieder kommt es vor, dass sich Käufer einer Wohnung oder eines Hauses nach dem Einzug vom Bauträger geprellt fühlen. Sie prüfen Raumgröße, Wanddicke oder Zimmerhöhe nach und stellen fest, dass die vertraglich vereinbarten Abmessungen nicht eingehalten wurden.
- Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 21.05.2025, 09:05 Uhr
- erste Veröffentlichung: 23.12.2003, 00:00
- letzter Lesezugriff: 21.05.2025, 01:00 Uhr
-
permanente Links:
... zum Beitrag: https://www.baulinks.de/webplugin/2003/1398.php4
... zu dieser Auswertung: https://www.baulinks.de/recherche/webplugin/2003/1398.php4
Externe Links: im Text genannte und verlinkte Firmen, Verbände, Personen,... nach vorne geschaut: auf diesen Text "Bauträger müssen sich an die im Vertrag angegebenen Maße halten" verweisen verschiedene, zumeist jüngere Texte - nämlich:
- Ein Viertel aller Bauträger ist quasi pleite (29.6.2004)
- Schallschutz im Mehrfamilienhausbau: Neues Profil entkoppelt Trennwände (15.1.2004)
- Ziegel-Hersteller erwarten weiter Konjunktur für das Eigenheim (15.1.2004)
- Internet-Relaunch bei PORIT-Porenbeton (7.1.2004)
- Wienerberger mit Produktneuheiten auf der Deubau und bautec 2004 (7.1.2004)
- Wohnflächenverordnung (WoflV) verabschiedet (21.12.2003)