Bauträger müssen sich an die im Vertrag angegebenen Maße halten

Immer wieder kommt es vor, dass sich Käufer einer Wohnung oder eines Hauses nach dem Einzug vom Bauträger geprellt fühlen. Sie prüfen Raumgröße, Wanddicke oder Zimmerhöhe nach und stellen fest, dass die vertraglich vereinbarten Abmessungen nicht eingehalten wurden.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 21.05.2025, 09:05 Uhr
  
Externe Links: im Text genannte und verlinkte Firmen, Verbände, Personen,... nach vorne geschaut: auf diesen Text "Bauträger müssen sich an die im Vertrag angegebenen Maße halten" verweisen verschiedene, zumeist jüngere Texte - nämlich: nach hinten geschaut: der Text "Bauträger müssen sich an die im Vertrag angegebenen Maße halten" selber verweist wiederum auf zumeist ältere Texte - nämlich:
Impressum | Datenschutz © 1997-2025 BauSites GmbH