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Braunschweiger Erklärung: IfR fordert bessere Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wohnungsmarktpolitik

(23.7.2001) Nachhaltige Wohnungsmarktpolitik - diese Forderung resultiert aus dem fachlichen Diskurs auf der Jahrestagung 2001 des Informationskreises für Raumplanung (IfR) "Städte im Spagat zwischen Wohnungsleerstand und Baulandmangel", die am 22. und 23. Juni an der TU Braunschweig stattfand. Mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter aus der öffentlichen Verwaltung, der Wohnungswirtschaft und Forschung haben an der Fachtagung teilgenommen. Die Ergebnisse der Tagung sind in der "Braunschweiger Erklärung des IfR zur neuen strategischen Ausrichtung der Wohnungsmarktpolitik" zusammengefasst.

Viele Städte sehen sich zurzeit mit Wohnungsleerstand in den Innenstädten und reger Neubautätigkeit am Stadtrand bzw. im Umland konfrontiert. Sie müssen dabei einen Spagat bewältigen zwischen der Konsolidierung innerstädtischer Wohnquartiere und der Befriedigung von Wohnwünschen "im Grünen". Diese Entwicklungen stellen die Akteure des Wohnungsmarktes Bund, Länder, Kommunen, Wohnungswirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger vor neue Herausforderungen und erfordern eine abgestimmte Strategie, um die Städte lebenswert zu erhalten.

Die Braunschweiger Erklärung des IfR enthält Handlungsanregungen für Kommunen, weist auf Rahmenbedingungen hin, die bei der Reurbanisierung zu beachten sind, nennt Anforderungen an die Wohnungsmarktbeobachtung, formuliert die durch Bund und Länder zu schaffenden Rahmenbedingungen und beleuchtet den weiteren Forschungsbedarf. Die vollständige Erklärung kann im Internet auf den Seiten des IfR abgerufen werden.

Eine der zentralen Forderungen der Braunschweiger Erklärung ist ein abgestimmtes Handlungskonzept, das alle Akteure des Wohnungsmarktes gleichermaßen in die Pflicht nimmt. Wichtige Eckpunkte einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung liegen bei der staatlichen Förderpolitik für den Wohnungsbau: steuerliche Gleichstellung der Neubau- und der Bestandsförderung sowie Berücksichtigung des jeweiligen regionalen Wohnkostenniveaus und der Entfernung des geförderten Projekts von Siedlungsschwerpunkten und Nahverkehrslinien.

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