Notar muss bei Grundstückskauf auf Risiken hinweisen
(8.2.2003) Bei der Abwicklung eines Grundstückskaufs gehört es zu den Aufgaben des Notars, die Beteiligten vor Risiken zu bewahren oder sie hierüber aufzuklären. So muss er sicherstellen, dass der Käufer nach Zahlung des Kaufpreises lastenfreies Eigentum erhält. Wie Wüstenrot mitteilt, ist es dazu in der Regel erforderlich, dass aus dem Kaufpreis zunächst etwaige Schulden des Verkäufers abgelöst werden, die am Kaufobjekt durch Grundpfandrechte gesichert sind.
In einem vom Oberlandesgericht Saarbrücken (1 U 671/01) entschiedenen Fall hatte der Notar hierauf nicht klar genug hingewiesen. Der Käufer zahlte deshalb die erste Kaufpreisrate unmittelbar an den Verkäufer. Der restliche Kaufpreis reichte dann aber nicht mehr aus, um das bestehende Grundpfandrecht vollständig abzulösen und damit die Löschung im Grundbuch zu erreichen. Der Notar musste daher dem Käufer den entstandenen Schaden ersetzen.
Nach Angaben von Wüstenrot hätte der Vertrag laut Gericht vorsehen müssen, dass der Kaufpreis zunächst dazu diente, das Grundstück lastenfrei zu machen. Er war somit teilweise an den Grundpfandgläubiger zu zahlen, während der Verkäufer nur den danach noch verbleibenden restlichen Kaufpreis erhalten durfte. Risikolos wäre die Abwicklung auch gewesen, wenn der Käufer den Kaufpreis an den Notar zu treuen Händen gezahlt und dieser die Löschung des Grundpfandrechts herbeigeführt hätte.
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