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Haus & Grund: Miete für Krankenversicherung wäre verhängnisvoll

(8.7.2003) Auf den scharfen Protest von Haus & Grund Deutschland sind parteiübergreifende Pläne gestoßen, Einkünfte aus Mieten, Pachten und Zinsen künftig in die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einzubeziehen. "Dieser Schritt hätte katastrophale Auswirkungen auf die Mietrendite und würde ohne entsprechenden Ausgleich private Investitionen in den Wohnungsbau sinnlos machen", sagte Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Mittelfristig würde eine solche Entwicklung zum Zusammenbruch des Wohnungsmarktes führen, wenn die Mieten nicht entsprechend angehoben werden könnten. Dorn erinnerte daran, dass 80 Prozent der Wohnraumversorgung in Deutschland von Privaten garantiert wird. Sie halten 90 Prozent des gesamten Gebäudebestandes.

Die CDU hatte mit Meldungen überrascht, sie wolle nun auch wie Politiker von SPD und Grünen Miet-, Pacht- und Zinseinkünfte für die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge heranziehen. Dorn: "Wieder einmal geht es nur darum, die kollektiven Kassen auf Kosten des einzelnen zu füllen. Wer sein Geld verjuxt hat, statt es sinnvoll in Mietwohnungen anzulegen, der wäre fein heraus." Die Einbeziehung weiterer Einkünfte sei keine Reform des Gesundheitswesens, sondern der hilflose Versuch der Politik, das bisherige System auf Kosten einiger weniger noch etwas über Wasser zu halten. Dorn: "Wer hat eigentlich Lust, zum Neuwagenpreis ein Schrottauto zu kaufen?"

Die Ausweitung der in die Beitragsbemessung einzubeziehenden Einnahmen kommt laut Dorn einer Erhöhung des Beitragssatzes gleich. "Das soll den Bürgern jedoch verheimlicht werden, da anderenfalls offensichtlich wäre, dass die Politik weder in der Lage ist den Beitragsatz stabil zu halten, noch jemals ihr Ziel erreichen kann, den Beitragsatz auf unter 14 Prozent zu reduzieren.

Dorn wies darauf hin, dass bereits die Rürup-Kommission  die Einbeziehung von Mieteinkünften in den Beitragsbemessungssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen abgelehnt hatte, weil auf diese Weise lediglich der ohnehin schon schwer geschröpfte "kleine Mann" belastet wird. Laut Rürup-Kommission sei eine Einbeziehung nur dann sinnvoll ist, wenn gleichzeitig die Einkommensbemessungsgrenze weiter angehoben wird.

Die Einbeziehung von Mieteinkünften betrifft lediglich Versicherte, die ein Einkommen haben, das unterhalb der Bemessungsgrenze von derzeit 3.825 Euro liegt und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dorn: "Bereits diese Vorgaben machen deutlich, dass durch eine solche Änderung nicht der vermeintlich wohlhabende private Vermieter betroffen ist, sondern der Arbeitnehmer, der sich eine zusätzliche private Altersvorsorge mit einer Immobilie schaffen wollte." Wer sein Geld gespart und in eine Mietwohnung investiert hat, werde bestraft. Dorn: "Die bestraften Bürger sind diejenigen, die ihr Geld nicht verjubelt, sondern private Altersvorsorge betrieben haben, um dem Staat auch in Zukunft nicht auf der Tasche zu liegen. Nun wollen Politiker ausgerechnet dazu einladen, die Ausnutzung gesetzlicher Sozialsysteme noch reizvoller zu machen."

Die erwarteten Mehreinnahmen durch eine Einbeziehung der Mieterträge würden überdies vom notwendigen Verwaltungsaufwand verzehrt. Die Bruttoeinnahmen scheiden als Berechnungsgrundlage aus, weil der Vermieter die Betriebskosten als Teil der Einnahmen nur für Dritte - in der Regel die kommunalen Versorgungsunternehmen - einzieht. Darüber hinaus müssten Mietminderungen und Mietausfälle monatlich berücksichtigt werden. Dorn: "Die Miete ist schließlich kein konstantes, lohngleiches Einkommen, und zwar auch deshalb nicht, weil der Staat den Vermieter bei der Durchsetzung und Beitreibung seiner Mietforderungen im Stich lässt."

Die Rendite vieler Objekte liege zudem oft nur in der Steuerersparnis. Die Kaltmiete des Vermieters könne folglich ebenfalls nicht als Grundlage für die Bemessung herangezogen werden.

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