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Europäische Tor-Experten trafen sich in Straßburg

  • Adronit informiert(e) über die Praxisauswirkungen der DIN EN 13241-1

(13.7.2005) Seit dem 1. Mai 2005 gilt sie also, die neue Europanorm DIN EN 13241-1. Doch was regelt sie eigentlich, welche Sicherheits- und Leistungsanforderungen für alle "kraft- und handbetätigten Tore" definiert sie genau und was muss der Praktiker daraus für sich ableiten? Fragen, die sich vor allen Dingen Errichterbetriebe stellen, stehen sie doch bei vermuteten Fehlfunktionen und daraus möglicherweise resultierenden Unfällen und Haftungsansprüchen in vorderster Front - aber auch Fragen, auf die Adronit Antworten lieferte. Das Unternehmen aus dem westfälischen Wetter, Hersteller hochwertiger Sicherheitssysteme für die Objekt- und Geländesicherung, nahm den Begriff Europa dabei wörtlich auf und informierte einen ausgewählten Expertenkreis während eines zweitägigen Seminars im französischen Straßburg.

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Referenten Fritz Mauser (links) und Bernd Sander

Welchen großen Stellenwert die europäische Harmonisierung genießt, dokumentierte dabei das internationale Teilnehmerfeld. Vertreter aus über 50 Errichterbetrieben aus Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz und Deutschland hatten den zum Teil weiten Weg ins Elsass angetreten und verfolgten die Ausführungen der Referenten mit großem Interesse. Bei den verschiedenen Workshops konnten sich die Verantwortlichen ebenfalls über ein reges Engagement freuen. Im Fokus stand dabei vor allen Dingen die Erlangung der Sachkundigenprüfung für Torsysteme, die zur Durchführung entsprechender Prüfungen (beispielsweise der Kraftmessung nach DIN 12445 oder der Ausführung von Montage-, Inbetriebnahme- und Wartungsarbeiten) auf der Grundlage des neuen Normenwerkes berechtigen.

Referent Fritz Mauser, noch vor kurzem als Obmann für das Sachgebiet "Fenster, Türen und Tore" im Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" verantwortlich, machte deutlich, dass als vorrangiges Ziel der einheitlichen Normung der Schutz von Personen gilt. Dabei geht es vor allen Dingen um sicherheitstechnische Lösungen zum Vermeiden von Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen, wie beispielsweise der Begrenzung von auftretenden Schließkräften oder Wissenswertes zur Kennzeichnungspflicht.


Mit großem Interesse wurden u.a. die aktuellen Adronit-Antriebs- und Steuerungssysteme beäugt.

Bernd Sander, Adronit Geschäftsführer und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für kraftbetätigte Türen, Tore und Schranken, machte während seiner Ausführungen deutlich, dass verantwortungsbewusste Unternehmen für ihre Partner im Handwerk alle Forderungen bei ihren Produkten und Systemen erfüllen, wie sie von der Norm gefordert seien. "Wir bei Adronit legen bereits seit vielen Jahren Wert darauf, unsere Produkte und Systeme nach dem aktuellen Stand der Technik zu prüfen und dies auch durch entsprechende Prüfsiegel und -zertifikate dokumentieren zu lassen. Dabei waren wir vielfach dem Gesetzgeber voraus und auch die aktuelle Harmonisierung auf europäischer Ebene stellt unser Unternehmen ebenfalls vor keinerlei Probleme."

Für den Errichter gelte es im Wesentlichen, einige grundlegende Dinge zu beachten:

  • Der Hersteller muss bestätigen, dass die geltenden Normen eingehalten werden.
  • Dem System liegt eine EG-Konformitätsbescheinigung bei. Sie bestätigt, dass Tor und Antrieb zusammen geprüft wurden.
  • Der Anlage liegt eine Anleitung für die Montage, den Betrieb und die Wartung bei.

"Wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch zu wissen", so Sander, "dass es nicht ausreicht, eine Konformitätsbescheinigung für alle Einzelbauteile vorzuweisen. Das ist nicht genug! Es müssen alle Einzelkomponenten und das Gesamtsystem geprüft und die Unbedenklichkeit bescheinigt werden. Unsere Kunden kennen dies seit Jahren durch die von uns freiwillig durchgeführte "TÜV Bauartprüfung", die alle unsere Systeme erfolgreich durchlaufen haben." Nur durch die mitgelieferten Dokumentationen können sich Errichter und auch Planer sicher sein, dass das Torsystem sicher den Bestimmungen der neuen Norm entspricht. Nach wie vor ist der ausführende Betrieb für die korrekte Montage, die Inbetriebnahme und auch die erforderlichen Wartungsarbeiten verantwortlich.

Sander warnte noch einmal mit Nachdruck davor, die neuen Bestimmungen zu ignorieren. Sollte ein Montagebetrieb eine Toranlage aus den Produkten verschiedener Hersteller anfertigen, so gilt der für den Einbau Verantwortliche nach der neuen Norm als Hersteller. Die Anlage würde in diesem Fall nur dann den Normen entsprechen, wenn sie ordnungsgemäß durch eine zugelassene Stelle abgenommen wird. Ignorieren Betriebe dies, kann es im Ernstfall durchaus unerfreuliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu Sander abschließend: "Nur die enge Zusammenarbeit mit einem verantwortungsbewussten Hersteller wie Adronit bietet hier wirkliche Sicherheit. Denn wir reagieren bereits im Vorfeld angemessen auf zu erwartende Veränderungen durch die Gesetzgebung. Und dies gibt unseren Partnern die Garantie, Normen konforme Produkte einzusetzen."

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