Baulinks -> Redaktion  || < älter 2013/0737 jünger > >>|  

„Raucherunterstände und Pausenräume“ anlässlich des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes

(22.4.2013) Am 1. Mai tritt in Nordrhein-Westfalen ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Kraft - mit weitreichenden Fol­gen für Gastronomen, Freizeitveranstalter und Co. Nach den Erfahrungen der E. Ziegler Metallbearbeitung AG, Spezialist für Außenanlagen wie Überdachungen und Stadtmöblierung, ist eventuell vielen Verantwortlichen die Tragweite des Geset­zes nicht ganz klar: Es gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten und bei Brauchtums-Veranstaltungen. Und auch Raucherräume in allen öffentlichen Einrichtungen, Einkaufszen­tren sowie Sport-, Kultur-, Freizeit- und Weiterbildungseinrich­tungen sind damit verboten. Mit Bußgeldern bis zu 2.500 Euro werden Verstöße künftig deutlich strenger geahndet.

Das Ziegler Fachmagazin „Raucherunterstände und Pausenräume“ hilft bei der zügigen Reaktion auf die neuen Umstände: "Viele Verantwortliche warten bei neuen Gesetzen erst einmal ab", weiß Vorstand Christoph Ziegler. Abwarten und Tee trinken könnte in diesem Fall allerdings nur zu Problemen und Umsatzeinbußen führen, „denn für Pla­nung, Abstimmung und Bau von Raucherplätzen sollten Verantwortliche genügend Zeit einkalkulieren. Da wird es bereits jetzt knapp.“

Geschützte Freiräume für Raucher sind eine praktikable, proaktive Maßnahme. „Natür­lich steht Gesundheitsschutz an erster Stelle, aber auch Raucher dürfen nicht diskri­miniert werden - die Verantwortlichen sollten ihnen einen angemessenen Raum bie­ten“, so Ziegler.

Im Regelfall können im Außenbereich ohne großen Aufwand Raucherunterstände eingerichtet werden, die Schutz vor Re­gen und Wind bieten und optisch ansprechend sind. Wetterbe­ständige Sitzgelegenheiten, robuste Ascher und selbstlöschen­de Abfallbehälter ergänzen die Raucherzone sinnvoll. Zudem lassen sich die Unterstände, die es in unterschiedlichsten Mo­dellvarianten gibt, auch an das Corporate Design des Auftrag­gebers anpassen - zum Beispiel durch RAL-Farben nach Wahl und attraktive Siebdruck-Dekore für die Scheiben.

Unabhängig von der aktuellen Gesetzgebung ist eine Prüfung der Gegebenheiten im Betrieb sinnvoll: „Arbeitgeber sind generell verpflichtet, nicht rauchende Beschäftigte wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Schon kleine Maßnahmen gewährleisten den Schutz von Nichtrauchern und den Betriebsfrieden.“

Das Ziegler Fachmagazin „Raucherunterstände und Pausenräume“ kann ab sofort kostenlos per E-Mail an Ziegler angefordert werden und ist zudem unter ziegler-metall.de > Katalog downloadbar (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH