„Raucherunterstände und Pausenräume“ anlässlich des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes
(22.4.2013) Am 1. Mai tritt in Nordrhein-Westfalen ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Kraft - mit weitreichenden Folgen für Gastronomen, Freizeitveranstalter und Co. Nach den Erfahrungen der E. Ziegler Metallbearbeitung AG, Spezialist für Außenanlagen wie Überdachungen und Stadtmöblierung, ist eventuell vielen Verantwortlichen die Tragweite des Gesetzes nicht ganz klar: Es gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten und bei Brauchtums-Veranstaltungen. Und auch Raucherräume in allen öffentlichen Einrichtungen, Einkaufszentren sowie Sport-, Kultur-, Freizeit- und Weiterbildungseinrichtungen sind damit verboten. Mit Bußgeldern bis zu 2.500 Euro werden Verstöße künftig deutlich strenger geahndet.
Das Ziegler Fachmagazin „Raucherunterstände und Pausenräume“ hilft bei der zügigen Reaktion auf die neuen Umstände: "Viele Verantwortliche warten bei neuen Gesetzen erst einmal ab", weiß Vorstand Christoph Ziegler. Abwarten und Tee trinken könnte in diesem Fall allerdings nur zu Problemen und Umsatzeinbußen führen, „denn für Planung, Abstimmung und Bau von Raucherplätzen sollten Verantwortliche genügend Zeit einkalkulieren. Da wird es bereits jetzt knapp.“
Geschützte Freiräume für Raucher sind eine praktikable, proaktive Maßnahme. „Natürlich steht Gesundheitsschutz an erster Stelle, aber auch Raucher dürfen nicht diskriminiert werden - die Verantwortlichen sollten ihnen einen angemessenen Raum bieten“, so Ziegler.
Im Regelfall können im Außenbereich ohne großen Aufwand Raucherunterstände eingerichtet werden, die Schutz vor Regen und Wind bieten und optisch ansprechend sind. Wetterbeständige Sitzgelegenheiten, robuste Ascher und selbstlöschende Abfallbehälter ergänzen die Raucherzone sinnvoll. Zudem lassen sich die Unterstände, die es in unterschiedlichsten Modellvarianten gibt, auch an das Corporate Design des Auftraggebers anpassen - zum Beispiel durch RAL-Farben nach Wahl und attraktive Siebdruck-Dekore für die Scheiben.
Unabhängig von der aktuellen Gesetzgebung ist eine Prüfung der Gegebenheiten im Betrieb sinnvoll: „Arbeitgeber sind generell verpflichtet, nicht rauchende Beschäftigte wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Schon kleine Maßnahmen gewährleisten den Schutz von Nichtrauchern und den Betriebsfrieden.“
Das Ziegler Fachmagazin „Raucherunterstände und Pausenräume“ kann ab sofort kostenlos
per
E-Mail an Ziegler
angefordert werden und ist zudem unter
ziegler-metall.de > Katalog downloadbar (direkter
PDF-
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Public Design auf Baulinks
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