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Raus mit dem Teppich, wenn man auszieht

(4.4.2002) Das besenreine Verlassen einer Wohnung bei Auszug ist die eine Sache. Die Renovierung, beziehungsweise die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, die andere. Hierbei geht es nicht nur um Tapeten und Wandfarbe. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Urteil des Amtgerichtes Köln hin. Die Richter verfügten, dass ein vom Mieter verlegter Teppichboden bei Auszug zu entfernen sei. Ebenso müssen alle Klebereste verschwunden sein, so dass der Fußboden so verlassen wird, wie er bei Einzug vorgefunden wurde (AG Köln, AZ: 212 C 239/00 WM 2001, 510).

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