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Epoxidharz-Fugenmörtel im Schwimmbad? - Nur mit gültiger KTW-/KSW-Zulassung (6.4.2009)
Der Aufwand an Material, Manpower und Fachwissen ist enorm, um in Schwimmbädern den gesetzlich geforderten hohen Qualitätsstandard beim Badewasser zu gewährleisten. Von Kunststoffen, die in diesen Bereichen verarbeitet werden, dürfen keinerlei gesundheitliche Gefahren durch chemische oder biologische Einflüsse auf die Wasserqualität ausgehen. Diese Anforderung gilt auch für Epoxidharzfugenmörtel.

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