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Epoxidharz-Fugenmörtel im Schwimmbad? - Nur mit gültiger KTW-/KSW-Zulassung (6.4.2009)
Der Aufwand an Material, Manpower und Fachwissen ist enorm, um in Schwimmbädern den
gesetzlich geforderten hohen Qualitätsstandard beim Badewasser zu gewährleisten.
Von Kunststoffen, die in diesen Bereichen verarbeitet werden, dürfen keinerlei
gesundheitliche Gefahren durch chemische oder biologische Einflüsse auf die
Wasserqualität ausgehen. Diese Anforderung gilt auch für Epoxidharzfugenmörtel.