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Großmann: Umweltverträglichkeitsprüfung im Bauplanungsrecht - Die BauGB-Novelle 2001 hat sich im Praxistest bewährt

(22.1.2001) "Umweltverträglichkeitsprüfungen in der Bauleitplanung sind eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung unserer Kommunen. Mit der BauGB-Novelle 2001 schafft die Bundesregierung die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen." Dies bekräftigte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Achim Großmann, bei der Ergebnispräsentation des Planspiels zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Bauplanungsrecht in Berlin.

Bereits heute zeichne sich das deutsche Bauplanungsrecht durch einen hohen ökologischen Standard aus, erläuterte der Staatssekretär. Mit der BauGB-Novelle 2001 (Artikel 12 des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der europarechtlichen Umweltverträglichkeitsrichtlinie) werde das Recht der kommunalen Bauplanung nun an die europarechtlich vorgeschriebenen Anforderungen angepasst.

Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Auftrag gegebenen Planspiels seien die neuen Regelungen von fünf Gemeinden einem Praxistest unterzogen und auf Praktikabilität, Umsetzungsfreundlichkeit und Verständlichkeit getestet worden, fuhr Großmann fort. Die Planspielgemeinden Bad Zwischenahn, Frankfurt/Oder, Leipzig, Rheine und Reutlingen hätten unter wissenschaftlicher Leitung des Deutschen Instituts für Urbanistik und der Forschungsgruppe Stadt und Dorf anhand konkreter Bebauungspläne geprüft, wo Stärken und Schwachstellen der vorgesehenen Neuregelungen liegen.

"Durch die UVP in der Bauleitplanung lassen sich zukünftig die Auswirkungen eines geplanten Projektes auf die Umwelt besser ermitteln, beschreiben und bewerten. Transparenz und Rationalität der Planungsverfahren werden somit erheblich verbessert." Im Ergebnis, so Großmann abschließend, rechne er mit einem Qualitätsgewinn für die städtebauliche Planung.

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