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aus Regierungs-Sicht: Wohnungspolitik wird bestimmt von zukunftsorientierten Maßnahmen

(18.12.2002) "Wohnungspolitik ist immer dann erfolgreich und effektiv, wenn sie funktionsfähige Strukturen auf dem Wohnungsmarkt schafft und gute Wohnungsversorgung mit einem möglichst geringen staatlichen Subventionsbudget erreicht." Das sagte Achim Großmann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf einem Wohnungspolitischen Forum in Berlin. Zum guten Wohnen gehörten attraktive Städte. Deshalb habe der Bund geeignete Rahmenbedingungen für vitale Städte geschaffen, erläuterte Herr Großmann und umriss die Aufgaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode.

Wie der Staatssekretär darlegte, konnten in der vergangenen Legislaturperiode die Bundesmittel für die Städtebauförderung von 300 Millionen Euro auf über 600 Millionen Euro im Jahr 2002 verdoppelt werden. Diese Mittel würden auch künftig auf hohem Niveau verstetigt. Mit dem Programm "Soziale Stadt" setze die Bundesregierung weiterhin stadtentwicklungspolitische Akzente. Mit dem integrativen Ansatz sei es zudem gelungen, Aktivitäten und finanzielle Ressourcen verschiedener Fachpolitiken zur Unterstützung gefährdeter Stadtteile zu bündeln. Seit 1999 seien mit den Geldern von Bund, Ländern und Kommunen bereits rund 750 Millionen Euro für über 250 Maßnahmen bereit gestellt worden.

Die Bundesregierung setze auf eine zielgenauere und effizientere Wohneigentumsförderung, die sich auf Familien mit Kindern konzentriere. Neubau und Bestandserwerb sollen gleich gefördert und Mitnahmeeffekte durch niedrigere Einkommensgrenzen verringert werden. Somit erhalte nur derjenige Förderung, der diese tatsächlich dringend brauche. In Ballungsräumen mit sehr hohen Bau- und Bodenpreisen seien vor allen Dingen die Städte und die Länder gefragt, durch eine bessere Baulandpolitik und die Gestaltung der sozialen Wohnraumförderung eine entsprechende regionale Ergänzung der flächendeckenden Förderung durch die Eigenheimzulage vorzunehmen. Zudem werde die Ökozulage fortgeführt, auf jährlich 300 Euro angehoben und auf energetische Maßnahmen im Bestand erweitert. "Die Politik wird die Wohneigentumsbildung in Deutschland weiter voranbringen - auch bei knappen Fördermitteln und einer notwendigen sowie unstreitbaren Haushaltskonsolidierung," fasste Großmann zusammen.

Für die Wohnungsversorgung gewinne der Wohnungsbestand zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Wohnungsunternehmen verlagerten daher ihre Aktivitäten in die Pflege der Bestände. Dies erhöhe die Akzeptanz und Attraktivität älterer Quartiere und Wohnsiedlungen und fördere auch den Erhalt ausgewogener Sozialstrukturen wie auch die Stärkung der innerstädtischen Bereiche. Wesentliches Element der Bestandspolitik sei die energetische Sanierung des Gebäudebestandes. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergebe beispielsweise bei dem CO₂-Gebäudesanierungsprogramm mehr als 5 Milliarden Euro für Darlehen. Dadurch würden umfassende Investitionen an rund 350.000 Wohnungen ausgelöst.

Das genossenschaftliche Wohnen in Deutschland solle als gleichberechtigte dritte Wohnform genauso selbstverständlich werden wie das Wohnen zur Miete oder im Eigenheim, bekräftigte Großmann. Die Bundesregierung habe zur Lösung dieses Anspruchs eine Expertenkommission berufen, die Vorschläge zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Wohnungsgenossenschaften erarbeiten soll.

Weiter ging der Staatssekretär ausführlich auf den Schwerpunkt Stadtumbau und Hilfen für die Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern ein. Ein langfristig angelegtes Maßnahmenbündel aus finanziellen Zuschüssen für Rückbau und Aufwertungsmaßnahmen, Unterstützung der Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren und Stadtentwicklungsprogrammen helfen langfristig einen funktionierenden Wohnungsmarkt und eine leistungsfähige Wohnungswirtschaft aufzubauen. Somit könne der Strukturwandel nachhaltig beeinflusst und attraktive Wohn- und Lebensbedingungen geschaffen werden. Erfreut zeigte sich der Staatssekretär, dass das Finanzvolumen für die Härtefallregelung nach §6a Altschuldenhilfegesetz um 300 Millionen Euro aufgestockt und damit nahezu verdoppelt werden konnte.

"Die Wohnungs- und Städtebaupolitik wird weiterhin modernisiert. Wichtige Reformen sind bereits durch geführt, weitere stehen bevor. Wir sind für die Zukunft gut aufgestellt", sagte Großmann abschießend.

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