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Neues RAL-Gütezeichen für den Aufbau von Kaminöfen

(17.1.2003) Mit der Anerkennung des neuen Gütezeichens "Industriell gefertigter Einzelfeuerstätten - Aufbau von Kaminöfen" will RAL, das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., allen Bauherren ein sicheres Gefühl am heimischen Kaminofen geben. Frühzeitig in die Planung bei der Errichtung eines Eigenheims mit einbezogen, kann ein Kaminofen die Anschaffungskosten für das Hauptheizungssystem senken.

Durch die Mischung aus Konvektions- und Strahlungswärme erzeugen Kaminöfen im Winter wie auch in der Übergangszeit im Frühjahr oder Herbst schnell ein behagliches und angenehmes Raumklima - eine sparsame Alternative zum herkömmlichen Heizungssystem mit unzähligen Gestaltungsmöglichkeiten und passend zu jedem Wohnstil.

Mit dem neuen Gütezeichen will RAL optimale Voraussetzungen für ein wohliges Wärmeerlebnis in den eigenen vier Wänden schaffen: Die neuen Güte- und Prüfbestimmungen gelten für den Aufbau industriell gefertigter Kaminöfen in anschlussfertigem Zustand an die erforderlichen Abgasanlagen. Beim Anschluss der Feuerstätte an die jeweilige Abgasanlage muss sichergestellt sein, dass grundsätzlich alle Anforderungen des Gesetzgebers und der verschiedenen Verordnungen erfüllt sowie alle baurechtlich erforderlichen Eignungsnachweise erbracht worden sind. Zum Einsatz kommen nur solche Kaminöfen, deren Abgastemperatur bei Nennwärmeleistung einen Wert von 400° C nicht überschreitet: Damit ist gewährleistet, dass die Feuerstätten auch an jeden herkömmlichen Schornstein angeschlossen werden können. Der Aufbau selbst darf nur von Personal mit fachlicher Eignung durchgeführt werden. Diese Qualifikation muss zunächst nach entsprechender Schulung durch den Güteausschuss mit einer Prüfung nachgewiesen werden. Der Kaminofen wird nach dem Aufbau stichprobenartig durch einen unabhängigen Prüfer getestet, wobei dessen Anschluss, die sicherheitstechnischen Aspekte, die Unterlagen für einen geeigneten Betrieb und die geforderten Feuerstättenkennzeichnungen untersucht werden.

Der Gütezeichenbenutzer verpflichtet sich, nach erfolgreicher Erstprüfung, die brandschutztechnischen und verbrennungslufttechnischen Anforderungen sowohl durch eine Eigen- als auch eine Fremdüberwachung zu garantieren. Im Rahmen der Eigenüberwachung müssen die Güte- und Prüfbestimmungen kontinuierlich bei der Ausführung aller Aufträge protokolliert werden, welche im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Fremdüberwachung dem jeweiligen Prüfer vorzulegen sind.

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