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Erweiterung der RAL-Gütesicherung für die Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe

(17.1.2003) Graffiti hat in den Augen vieler Bürger nichts mehr mit Kunst zu tun, sondern nur noch mit grober Sachbeschädigung. Die Gütegemeinschaft Anti-Graffiti e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Qualität der Dienstleistungen zur Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe nachhaltig zu verbessern. Die RAL-Gütesicherung in diesem Bereich wurde nun um Materialien und Werkstoffe ergänzt: Damit ist sichergestellt, dass nur qualitativ hochwertige Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, die zu keiner Schädigung des Untergrunds führen und einen dauerhaften Schutz vor weiteren Graffitis bieten.

Graffiti-Kunst entstand in den 70-er Jahren in den USA. Ursprünglich stand Graffiti für eine neue subkulturelle Kunst- und Ausdrucksform. Heute jedoch wird Graffiti von der Öffentlichkeit zunehmend als Verschandelung bzw. mutwillige Zerstörung öffentlichen und privaten Eigentums wahrgenommen: Hauswände, Denkmäler und Unterführungen werden zum Teil so verschmiert, dass sie nur unter Einsatz schärfster Reinigungsmittel und erheblichem Kostenaufwand wieder gereinigt werden können.

Die RAL-Gütesicherung im Bereich der Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe stellt die sach- und fachkundige Beratung der Betroffenen durch Fachfirmen sicher. Die hier zuständige Gütegemeinschaft Anti-Graffiti e.V. ist weit über die Landesgrenzen hinaus be- und anerkannt: Mehr als 60 Mitglieder aus sechs europäischern Ländern sind ihr angeschlossen. Die Graffitientfernung erfolgt dabei stets auf hohem Niveau, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie den geltenden Bestimmungen des Umwelt- und Arbeitsschutzes: Die Dienstleistung darf nur von Betrieben ausgeführt werden, die über entsprechend geschultes Fachpersonal und eine qualitativ wie technologisch hochwertige Ausstattung verfügen. Hohe Anforderungen werden auch an Wartung, Lagerung, Verpackung und Transport der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe gestellt. Unter Graffitiprophylaxe versteht man alle Maßnahmen zur Vorbehandlung des Untergrunds mit Anti-Graffiti-Systemen und zur professionellen Reinigung des Untergrunds nach einer Verschmutzung. Die Gütesicherung erfolgt hier schrittweise: Nach einer Einstufungsprüfung - dieser liegen Kriterien wie die optische Beeinflussung der behandelten Untergründe, bauphysikalische Konsequenzen oder Umweltaspekte der Reinigungsstoffe zugrunde - müssen stets drei Zyklen eingehalten werden: In Zyklus eins und zwei werden die natürliche bzw. künstliche Bewitterung des Untergrunds über drei bzw. zwölf Monate hinweg getestet und die Konsequenzen auf Optik und Funktion bewertet. In Zyklus drei werden dann verbindliche Aussagen über die mikrobiologische Stabilität bzw. Widerstandsfähigkeit des Untergrunds gegenüber der Bewitterung getroffen.

Neu aufgenommen in die RAL-Gütesicherung sind nun auch Materialien zur Graffitientfernung und -prophylaxe: Dazu zählen chemische Graffitientferner und Prophylaxemittel. An chemische Graffitientferner werden sehr hohe Ansprüche gestellt, z.B. im Hinblick auf Gefahrstoff- und Schadstoffarmut sowie die biologische Abbaubarkeit. Die besonderen Anforderungen an die Prophylaxemittel sind - auch online - im Regelwerk der Gütegemeinschaft niedergelegt.

Regelmäßige Eigen- und Fremdprüfungen sorgen bei den RAL-Gütezeichenbenutzern für ein hohes und stetes Maß an Qualitäts- und Wertsicherung.

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