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Verbraucherzentrale: Keine Anzahlung - geschweige denn Vorauszahlungen - beim Möbelkauf!

(27.5.2007) Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt, bei größeren Anschaffungen KEINE Anzahlung zu leisten, wie sie insbesondere im Möbelhandel regelmäßig gefordert wird. Bei einer Pleite des Händlers bestehe die Gefahr, dass die bestellte Ware nicht ausgeliefert wird, die Anzahlung aber in der Insolvenzmasse untergeht.

Besonders riskant sind Vorleistungen beim Online-Möbelkauf: Hier fordern diverse Anbieter oft nicht nur einen Teilbetrag, sondern den vollen Preis im Voraus, ohne dass diese Vorleistung in irgendeiner Form abgesichert wäre. Der Verbraucherzentrale sollen derzeit zahlreiche Beschwerden von Personen vorliegen, die monatelang auf ihre Möbel gewartet hätten. Nach Einschalten eines Anwalts mussten sie erfahren, dass die bezahlten Möbel wegen Zahlungsproblemen des Händlers wohl überhaupt nicht mehr zur Auslieferung kämen. Gleichwohl würden von solchen Händlern weiterhin Möbel angeboten und Vorauszahlungen verlangt. Das beschert neuen Geldzufluss, ohne dass die Kunden Liefergarantien haben. Es besteht die Gefahr, dass auch diese Gelder in der Insolvenzmasse verschwinden.

Die Unart, Anzahlungen zu verlangen, sei im Möbelhandel weit verbreitet, kritisiert Christian Michaelis, Wohnexperte der Verbraucherzentrale. Die Begründungen seien fadenscheinig. Michaelis verweist dabei auf den Autokauf: Trotz hoher Kaufsummen seien Anzahlungen hier nicht üblich und würden auch von den Kunden nicht akzeptiert. „Nach dem Gesetz gibt es keine Anzahlungspflicht, und die Ware ist erst bei Lieferung zu bezahlen“, bekräftigt der Verbraucherschützer.

Grundsätzlich sollte man Vorauszahlungen ablehnen, die für den Insolvenzfall nicht wirksam abgesichert sind. Vor der Unterschrift unter einen Kaufvertrag empfiehlt die Verbraucherzentrale, Passagen über Anzahlungen im Kleingedruckten zu streichen - oder zur Konkurrenz zu wechseln.

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