Baulinks -> Redaktion  || < älter 2012/1421 jünger > >>|  

Baustelle: Rechte und Pflichten der Anwohner

Logo TÜV Rheinland(20.8.2012) Baustellen sind häufig eine Belastung für die Anwohnern. Versperrte Zufahrten, verstopfte Straßen durch große Fahrzeuge und Baumaterial, dazu Staubwolken und Baulärm sind die häufigsten Beeinträchtigungen. "Einiges muss leider hingenommen werden", bestätigt Ulrich Zerfaß, Bautechnik-Experte von TÜV Rheinland, und nennt als Beispiel, dass lautes Arbeiten auf Baustellen bis 22 Uhr erlaubt sei - auch am Samstag, der ja als Werktag gelte.

Bei lauten Bohr- und Stemmgeräuschen außerhalb dieser Zeiten oder wenn die Zufahrt zum eigenen Haus versperrt ist, kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Zerfaß gibt aber zu bedenken, dass viele private Bauherren und auch Handwerker einfach nicht genau wüssten, was gesetzlich vorgeschrieben ist und was nicht, so dass es häufig reiche, ein offenes Wort mit dem Bauherrn zu sprechen und gemeinsam zu versuchen, sinnvolle Lösungen zu finden.

Vorabgutachten vermeidet Ärger

Grundsätzlich besteht ein Schadensersatzanspruch, wenn Bauarbeiten das eigene Grundstück, Gebäude, die Wohnung oder das Inventar durch starke Erschütterungen beschädigen - beispielsweise bei Rissen im Mauerwerk oder verzogenen Türen, die sich nicht mehr schließen lassen. Da die volle Beweislast beim Geschädigten liegt, lässt sich der Schadensersatzanspruch vor Gericht aber ohne Vorabgutachten nur schwer durchsetzen.

Aus diesem Grund empfiehlt TÜV Rheinland, im Vorfeld von Baumaßnahmen eine Be­weissicherung von einem unabhängigen Gutachter durchführen zu lassen. Im Rahmen eines solchen Gutachtens wird der Ist-Zustand genau dokumentiert, indem der Prüfer nach einem gezielten Durchlaufschema alle Räume, Wände, Fenster usw. beurteilt. Häufig teilen sich potenzieller Verursacher und potenziell Geschädigte die Kosten. "Wird ein Vorabgutachten erstellt, kommt es in der Regel nicht zu einer gerichtlichen Auseinan­dersetzung, sondern einer gütlichen Einigung", spricht Ulrich Zerfaß aus Erfahrung.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH