IG BAU und Deutsche Umwelthilfe fordern Filterpflicht für Baumaschinen
(10.6.2012) Um die Belastung von Beschäftigten Und Anwohnern durch Dieselabgase auf deutschen Baustellen zu verringern, forderten die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) am 5.6.2012 auf einem Fachforum im Rahmen der Woche der Umwelt eine flächendeckende Filterpflicht für dieselbetriebene Baugeräte.
Obwohl Dieselruß zu den besonders gesundheitsgefährdenden Bestandteilen von Feinstaub (PM10) zählt und Wissenschaftliche Studien belegen, dass mittlerweile Baumaschinen in deutschen Städten die Hauptverursacher von Dieselrußemissionen sind, ist für die auf Baustellen eingesetzten Maschinen bislang keine bundesweit geltende Abgasreinigung vorgesehen. Lediglich beim Einsatz in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen, wie Tunneln und Hallen, gilt die Filterpflicht.
"Die bisherige Regelung reicht nicht aus, um Menschen, die ihre Arbeit in unmittelbarer Nähe zu den Maschinen verrichten, ausreichend zu schützen", warnte Holger Bartels, Leiter der Abteilung Agrar und Umwelt der IG BAU. Da Baumaschinen naturgemäß oft für längere Zeit an einem Ort zum Einsatz kämen, seien die Bauarbeiter dauerhaft hohen Konzentrationen von Schadstoffen ausgesetzt. In der Folge steige das Krebsrisiko innerhalb der Berufsgruppe gegenüber der Durchschnittsbevölkerung um das Doppelte.
Die DUH kritisierte die bisherige Sonderbehandlung für Baumaschinen als nicht nachvollziehbar und fahrlässig, zumal eine effiziente Filtertechnologie zur Feinstaubvermeidung längst verfügbar sei. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe verwies darauf, dass Baumaschinen selbst in Kommunen mit Umweltzone von der dort geltenden Filterpflicht ausgenommen seien, solange das Bundesimmissionsschutzgesetz nur für Straßenfahrzeuge gelte - was Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen ad absurdum führe.
IG BAU und DUH forderten die Bundesregierung auf, das bestehende Bundesimmissionsschutzgesetz zu erweitern und eine Plakettenregelung für Baumaschinen in Umweltzonen einzuführen. Auch müsse die "Technische Regel für Gefahrstoffe" (TRGS 554), die den erlaubten Ausstoß von Dieselabgasen vorgibt, um offene Einsatzgebiete ergänzt werden. Nur so könne die umfassende und ortsunabhängige Filterpflicht für Baumaschinen garantiert werden.
Bis zur Umsetzung und Anpassung der Rechtslage sehen DUH und IG BAU kurzfristig vor allem die öffentliche Hand in der Pflicht. Vor allem bei der öffentlichen Ausschreibung von Bauvorhaben könnte sie direkt Einfluss nehmen und den Einsatz von Filtern vorschreiben. Die Städte Frankfurt und Berlin haben eine solche Regelung übrigens bereits gesetzlich verankert.
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siehe zudem:
- Baumaschinen, Arbeitsschutz auf Baulinks
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