Bundeskabinett hat den Entwurf zur neuen Energieeinsparverordnung beschlossen
(6.2.2013) Planer, Handwerker und Hausherren müssen sich für 2014 auf deutlich strengere Energieeinsparvorschriften einstellen. Mit der Novelle zur nächsten Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor gestellt. Die neue Verordnung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5% sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10% reduzieren.
- Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV keine verschärften Einsparregeln sowie neue Nachrüstpflichten vor.
- Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
- Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.
- Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben.
Inkrafttreten erst 2014
Anlass für die Novellierung ist die neu gefasste EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Außerdem steht die Bundesregierung in der Pflicht, ihr Energiekonzept sowie die 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende umzusetzen. Vor der EnEV muss die Bundesregierung allerdings das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novellieren. Erst dieses Gesetz ermächtigt dazu, Verordnungen für den Baubereich zu erlassen und zu ändern.
Die EnEV muss aber nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Auch eine Notifizierung in Brüssel ist erforderlich. Gleichzeitig muss das EnEV das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst ab Januar 2014 zu rechnen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesregierung
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
- Energieeinsparverordnung / EnEV
- Länder stimmen Energieeinsparverordnung trotz massiver Bedenken zu (13.10.2013)
- Immobilienbranche warnt vor Verschärfung energetischer Anforderungen für Gebäudebestand (22.4.2013)
- Neue Glapor-Prospekte informieren über's Dämmen mit Schaumglas (2.4.2013)
- „Komme was WOLLE“ - FMI startet bundesweite Imagekampagne für Mineralwolle (18.3.2013)
- Bundesvereinigung Bauwirtschaft stellt Forderungen zur Bundestagswahl vor (11.3.2013)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Studienbericht „Gesamtanalyse Energieeffizienz Hallengebäude“ für EnEV-Novelle veröffentlicht (31.8.2012)
- BDH veröffentlicht neuen Leitfaden für Energieberater (12.8.2012)
- Energetische Gebäudesanierungsprogramme für kommunale und soziale Infrastruktur (22.7.2012)
- BBSR veröffentlicht Gutachten zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) (9.7.2012)
- Immer noch keine Einigung im Vermittlungsausschuss in Sachen Gebäudesanierung (28.6.2012)
- Bauindustrie und Baugewerbe fordern: EnEV-Novellierung mit Augenmaß (30.1.2012)
siehe zudem:
- Verbände und öffentliche Hand bei Baulinks
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