Containerlogistik auf Baustellen: Trennung senkt Entsorgungskosten um bis zu 30 %
(12.12.2025) Bau- und Abbruchabfälle machen laut Umweltbundesamt mit rund 207,9 Mio. Tonnen (2022)1) einen Großteil des deutschen Abfallaufkommens aus – Tendenz steigend. Neben Umweltzielen rücken zunehmend ökonomische Aspekte in den Fokus: Durch eine gezielte Containerlogistik und saubere Trennung der Abfallfraktionen lassen sich die Entsorgungskosten auf Baustellen deutlich senken. Eine Modellrechnung zeigt, dass die Ersparnis bei bis zu 30 % liegen kann.
Fehlwürfe als Kostenfaktor
In der Praxis wird häufig auf Baumischcontainer gesetzt – eine bequeme, aber teure Lösung. Fehlwürfe führen dazu, dass der gesamte Container als Mischabfall behandelt werden muss. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten für Transport, Sortierung und Deponierung. Die Fehlwurfquote liegt erfahrungsgemäß zwischen 22 und 35 % und verursacht Mehrkosten von bis zu 160 Euro je 10 m³-Container.
Beispielhafte Trennmatrix
Eine konsequente Trennung kann laut Modellberechnung Einsparungen von durchschnittlich 12 bis 18 % bewirken. Im dargestellten Szenario mit fünf Containertypen – Baumisch-, Gewerbe-, Holz-, Bauschutt- und Metallschrottcontainer – ergibt sich durch klare Zuordnung und getrennte Erfassung sogar ein Einsparpotenzial von 31 %.
Containerübersicht (Auszug):
- 10 m³ Baumischabfall: Holz, Kunststoffe, Folien, Metalle, Pappe, Tapeten – 800 bis 1.200 Euro
- 3 m³ Gewerbeabfall: Kunststoffe, Papier, Verpackungen – 270 bis 400 Euro
- 3 m³ Holz A2–A3: behandeltes, schadstofffreies Holz – 180 bis 270 Euro
- 2 m³ Bauschutt: Beton, Ziegel, Fliesen – 100 bis 200 Euro
- 2 m³ Metallschrott: Eisen, Kupfer, Aluminium – Ankauf ca. 100 Euro/Tonne
Metallschrott stellt dabei aber auch eine zusätzliche Erlösquelle dar und wurde in der Beispielrechnung noch nicht berücksichtigt.
Umsetzung in der Praxis
Für eine wirtschaftliche Containerlogistik empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Containergrößen und Standorte. Eine klare Beschilderung, Mitarbeiterschulungen und regelmäßige Kontrollen helfen, Fehlwürfe zu vermeiden. Bei Nutzung öffentlicher Flächen sind Aufstellgenehmigungen erforderlich, außerdem müssen Abfallnachweise gemäß § 50 KrWG und Nachweisverordnung geführt werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldung:
- Holcim und die A&S Detmering-Gruppe kooperieren beim Baustoffrecycling (18.11.2025)
- Tarkett und Kleusberg erweitern Recyclingkooperation im ReStart-Programm (4.11.2025)
- Otto Dörner Gruppe und Pohl-Gruppe gründen Flüssigboden Nord GmbH (24.10.2025)
- 14. Oktober ist Internationaler Tag des Elektroschrotts (E-Waste Day) (Bauletter vom 14.10.2025)
siehe zudem:
