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BG BAU Leitfaden: „Asbest beim Bauen im Bestand” aktualisiert

(24.2.2026) Die BG BAU hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand” überarbeitet. Anlass ist die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2025 Nr. 337 und bereits seit dem 20. Dezember 2025 in Kraft.

Titelbild des Leifadens „Asbest beim Bauen im Bestand”.
(Bild: BlazeOrangeMarketing; BG BAU)
 

Die Neuregelungen betreffen Bau- und Handwerksbetriebe, die Arbeiten an oder mit asbesthaltigen Materialien durchführen. Neu eingeführt wurde unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Darüber hinaus wurden Anzeige- und Nachweispflichten ausgeweitet. Unternehmen müssen bei der Anzeige entsprechender Tätigkeiten künftig die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen sowie Qualifikationsnachweise und Belege über die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vorlegen.

Der überarbeitete Leitfaden der BG BAU berücksichtigt diese Änderungen und stellt die aktuellen rechtlichen Anforderungen strukturiert dar. Ziel ist es, Betriebe bei der ordnungsgemäßen Vorbereitung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren sowie bei der Umsetzung der neuen Vorgaben im Arbeitsalltag zu unterstützen.

„Die geänderte Gefahrstoffverordnung bringt für viele Unternehmen spürbare Anpassungen mit sich, insbesondere bei den Genehmigungs- und Nachweisverfahren. Mit unserem aktualisierten Asbestleitfaden wollen wir sie unterstützen, die neuen Vorgaben sicher und effizient umsetzen”, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Der Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand” ist auf der Website der BG BAU unter bgbau.de/leitfaden-asbest abrufbar.

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