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Gerichtsurteil: 26 Grad im Büro sind genug

(28.5.2003) Das Bielefelder Landgericht hat in einem Urteil entschieden, dass die Raumtemperatur in einem Büro 26 Grad nicht überschreiten darf, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad. Geklagt hatte eine Anwaltskanzlei aus Gütersloh, die 1999 in einem Neubau mehrere Geschosse angemietet hatte. Regelmäßige Messungen ergaben, dass die Innenraumtemperatur in den angemieteten Büroräumen an mehreren Tagen auf 32 Grad anstieg, obwohl es draußen kühler war. Durch die großen Fensterflächen, die vor Sonneneinstrahlung mit einfachen Außenjalousien geschützt waren, entstand, so ein Kanzleimitarbeiter, ein "Treibhauseffekt", der auch durch regelmäßiges Lüften nicht in den Griff zu bekommen war. Nach dem Gerichtsurteil ist es jetzt Aufgabe des Vermieters bzw. des Bauträgers, für erträgliche Innenraumtemperaturen zu sorgen. Ob durch andere Beschattungsanlagen oder durch den Einbau von Klimaanlagen, das bleibt ihm überlassen.

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Hohe Raumtemperaturen haben einen entscheidenden Einfluss auf die Behaglichkeit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Auf diesen Zusammenhang weist das Fachinstitut Gebäude-Klima e.V., Bietigheim-Bissingen, hin. "Bei einem Anstieg der Temperaturen auf über 22° Celsius muss bereits mit einem Abfall der Leistungsfähigkeit um fünf Prozent pro zusätzlichem Grad gerechnet werden", so Prof. Dr.-Ing. Ulrich Pfeiffenberger, Vorsitzender des Fachinstitutes Gebäude-Klima e.V. Durch Sonneneinstrahlung und zahlreiche Wärme erzeugende Bürogeräte herrschen in Bürogebäuden oft unerträglich hohe Temperaturen. "Angenehme Raumtemperaturen lassen sich in vielen Fällen nur mit Hilfe klimatechnischer Systeme erreichen", so Prof. Pfeiffenberger. Dabei wird nicht nur die Temperatur gesenkt, sondern die Luft zudem entfeuchtet und somit auch an schwülen Sommertagen ein angenehmes Raumklima hergestellt.

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