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Verbesserte Förderung von Klima-Kälte-Anlagen


  

(4.10.2015) Die BAFA-Förderung für Klima-Kälte-Anlagen verbessert sich. Antragsberechtigt sind ab sofort nahezu al­le Wirtschaftssubjekte (natürliche und juristische Personen) außer Privatpersonen und Freiberuflern. Indem noch mehr An­tragsteller in den Genuss einer Förderung kommen, sollen zu­sätzliche Investitionen in klimafreundliche Kältetechnik angestoßen werden. Neu ist auch die Förderung von Anlagen, die Heizen und Kühlen in einem Gerät oder System ermöglichen.

Außerdem wird auch das Antragsverfahren vereinfacht. Und die Klima-Kälte-Anlage kann zukünftig innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragstellung abgenommen werden. Damit wurde die ursprüngliche Frist um drei Monate verlängert. Der Verwen­dungsnachweis ist wiederum spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.

Die neuen Förderkonditionen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Oktober 2015 beim BAFA eingehen.

Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) herausgegebene Förderrichtlinie, die den Klimaschutz als eine von vielen Maß­nahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative voranbringen soll, regelt die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen, die mit umweltfreundlichen Kältemitteln betrieben wer­den und besonders energieeffizient sind. Die neue Richtlinie soll in Kürze im Bundesan­zeiger veröffentlicht werden und ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet.

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