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Neue VDI 3807-Blätter zu Verbrauchskennwerten für verschiedene Gebäudearten

Energieeffizienzklassen
  

(8.11.2014) Verbrauchskennwerte dienen u.a. der Beurteilung von Gebäuden hinsichtlich ihres Strom-, Wärme- und Wasser­verbrauchs, der Kontrolle ihres Energieverbrauchs sowie dem Nachweis von Energie- und Kosteneinsparungen nach Sanie­rungsmaßnahmen. Die Richtlinienreihe VDI 3807 beschreibt da­zu Verfahren zur Bestimmung von Verbrauchskennwerten für verschiedene Gebäudearten nach dem Bauwerkzuordnungska­talog. Die Kennwerte werden dabei aus gemessenen Verbräu­chen ermittelt. Ziel ist insbesondere die Ermittlung von Ein­sparpotenzialen. Aktuell sind drei neue Blätter der Richtlinien­reihe erschienen.

Das neue Blatt 2 der VDI 3807 (erhältlich beim Beuth Verlag) gilt für das Anwenden von Energie- und Wasserverbrauchskennwerten für Gebäude, die mit Heizenergie, Strom und Wasser versorgt werden, insbesondere für den Vergleich von Verbrauchs­kennwerten einzelner Gebäude mit den in dieser Richtlinie angegebenen Mittel- und Richtwerten. Diese basieren überwiegend auf Verbrauchsmessungen aus den Jahren 2004 und 2005 für Gebäude mit konventioneller Technik in Deutschland.

VDI 3807 Blatt 3 (erhältlich beim Beuth Verlag) gibt ergänzend zu Blatt 2 Unterstü­tzung bei der Grobanalyse des Wasserverbrauchs von Gebäuden und Liegenschafts­arealen, um z.B. bei größeren Liegenschaftsbeständen Prioritäten für weitergehende Untersuchungen und die Vergabe von Planungsaufträgen setzen zu können. Weiter­hin bietet Blatt 3 dem Liegenschaftsbetreiber eine Unterstützung für die Identifika­tion der Ursachen von Unregelmäßigkeiten und Störungen beim Wasserverbrauch.

Das neue Blatt 5 (erhältlich beim Beuth Verlag) gilt für die rechnerische oder mittel­bar messtechnische Ermittlung und Anwendung von Teilkennwerten thermischer Ener­gie für Gebäude und Liegenschaften. Die Anwendung der Richtlinie ermöglicht es, aus dem aus Messwerten ermittelten thermischen Endenergieverbrauch eines Gebäudes oder einer Liegenschaft zunächst Teilverbrauchskennwerte zu bilden, die Teilver­brauchskennwerte zu bewerten und einzuschätzen. Typische und atypische Nutzun­gen werden dabei berücksichtigt. Die Richtlinie ermöglicht hierdurch die Aufdeckung von Einsparpotenzialen durch Vergleich der Kennwerte mit Referenzwerten ähnlicher Gebäude oder Liegenschaften.

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