TÜV: Zu viele Klimaanlagen arbeiten trotz gesetzlicher Pflicht nicht ausreichend effizient
(7.11.2014) Die Bundesregierung versteht die Energieeinsparverordnung (EnEV) als wesentlichen Mosaikstein der von ihr proklamierten Energiewende. U.a. soll der Energieverbrauch von Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik verringert werden, indem die energetische Inspektion von Anlagen mit einer Nennleistung von über zwölf Kilowatt verpflichtend wurde. Doch Betreiber von Nicht-Wohngebäuden sind sich oftmals ihrer Pflicht (noch) nicht bewusst. Dabei könnten laut Udo Bräuning, Projektleiter Energieeffizienz beim TÜV NORD, bereits mit einfachen Maßnahmen enorme Energieeinsparungen erzielt werden.
Zur Erinnerung: Bereits 2013 stellte eine Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik Dresden und Schiller Engineering fest, dass trotz gesetzlicher Pflicht nach Paragraf 12 der EnEV bis zum Zeitpunkt der Studie weniger als drei Prozent der Klimaanlagen in Deutschland energetisch inspiziert wurden - siehe auch Baulinks-Beitrag vom 1.7.2013.
Die Energieeffizienz-Experten von TÜV NORD schätzen aktuell, dass bislang nur etwa jeder 50. Betreiber von Nicht-Wohngebäuden dieser verpflichtenden Verordnung nachgekommen ist. Dabei droht sogar ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, wenn die Inspektion nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wird. Die seit 1. Mai 2014 gültigen Änderungen der EnEV lassen jedoch auf Besserung hoffen. „Wir merken, dass einige Betreiber mit der neuen EnEV langsam die Notwendigkeit und Dringlichkeit sowie den Nutzen der energetischen Inspektion erkennen“, erkennt Udo Bräuning an. Doch das Potenzial sei längst nicht ausgeschöpft.
Energetische Inspektion deckt Einsparpotenziale von bis zu 30% auf
Die energetische Inspektion ist (nicht nur) aus Sicht des TÜVs mehr als eine gesetzliche Pflichterfüllung. Mit ihr wird die Energieeffizienz von Lüftungs- und Klimaanlagen unter Beachtung der Behaglichkeit im Gebäude bestimmt. Die Diagnose und die daraus abgeleiteten Maßnahmen können Betreibern von Büro- und Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern, Kultur- und Produktionsstätten dabei unterstützen, die Energiekosten unter Umständen erheblich zu reduzieren.
Nach Erkenntnissen der TÜV-Experten kann eine durchgeführte energetische Inspektion Kostenersparnisse von bis zu 30 Prozent aufdecken. „Viele Betreiber wissen oft nicht, wo die meiste Energie im Gebäude verbraucht wird“, bestätigt Udo Bräuning, der selbst auch als Inspekteur tätig ist. „Die Inspektion ist komplex, da viele einzelne Komponenten geprüft werden müssen. Nicht zuletzt auch aufgrund unserer fachlichen Kompetenz haben wir deshalb immer den Anspruch, nicht nur die Typenschilder der Anlage abzulesen, sondern aktive Messungen durchzuführen.“
Neben der Technik ändern sich auch Voraussetzungen
Speziell bei Klimaanlagen, die älter als zehn Jahre sind, stellt der TÜV wohl vergleichsweise häufig fest, dass sich die Raumnutzung oder -belegung geändert hat - nachvollziehbar. Demzufolge ist auch der Versorgungsauftrag nicht mehr derselbe, wie zum Zeitpunkt der Errichtung, so dass die Nutzung der Anlage unter neuen Anforderungspunkten betrachtet werden muss.
„Noch zu viele Anlagen arbeiten aufgrund fehlender Wartung, Wartungsmängeln oder unsachgerechtem Betrieb nicht effizient genug. Als Energieeffizienz-Experten decken wir deshalb auch die Schwächen veralteter Technik auf“, erklärt Bräuning. Die im Inspektionsbericht aufgeführten Maßnahmen sind ein erster Schritt für einen energieeffizienten Betrieb, der die Energiekosten unter Umständen erheblich reduziert.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- TÜV Nord: Witness-Tests schaffen Vertrauen VOR dem Kauf von Chillern (2.9.2022)
- Mitsubishi Electric erleichtert Auslegung und Bestellung raumlufttechnischer Kaskaden (9.8.2016)
- Energetische Inspektion von Lüftungs- und Kälteanlagen auf 152 Seiten (9.8.2016)
- VDI fordert rechtliche Meldepflicht für Verdunstungskühlanlagen (15.11.2015)
- Verdunstungskühlanlagen mit Verantwortung betreiben (23.10.2015)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Stichproben: Mangelhafte Beachtung von EnEV-Vorgaben bei Verkauf und Vermietung (16.9.2014)
- Wärmerückgewinnung entscheidende Effizienztechnologie in Nichtwohngebäuden (1.8.2014)
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 sorgt für Rechtssicherheit und beugt Feuchteschäden vor (29.7.2014)
- EnEV 2014: Pflicht zur energetischen Inspektion und Registrierung von Klimaanlagen (21.4.2014)
siehe zudem:
- Klimatechnik im Raumlufttechnik-Magazin sowie Energieeinsparverordnung auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Lüftungstechnik und Klimatechnik bei Baubuch / Amazon.de