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TÜV Nord: Witness-Tests schaffen Vertrauen vor dem Kauf von Chillern

(2.9.2022) Wer in einen Kaltwassersatz, einen sogenannten Chiller, investiert, will ihn natürlich ökonomisch betreiben. Investitionsvolumen und voraussichtliche Energiekosten spielen bei der Kaufentscheidung ebenso eine Rolle wie die in den Datenblättern zugesicherte Kühlleistung. Da manchmal Papier sehr geduldig ist, empfiehlt das TÜV NORD-Kälte- und Klimalabor, mit dem Hersteller zusammen einen sogenannten Wit­ness-Test durchzuführen.

Chiller werden gerne auch in Laboren oder Testanlagen eingesetzt, um Kaltwasser bereitzustellen - wie hier, rechts, in der Versorgungszentrale des Prüfstands für Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik bei TÜV NORD. (Bild © TÜV NORD) 

„Viele potenzielle Käufer von Chillern verlassen sich blind auf Angaben der Hersteller für Kühlleistung und Leistungsaufnahme“, sagt Vera Gräff, Technische Leiterin des TÜV NORD-Kälte- und Klimalabors. Zusammen mit der Preisempfehlung komme es auf dieser Basis schnell zur Entscheidung für oder gegen ein Gerät.

Doch Hersteller können die Angaben in den Datenblättern selbst erheben, ohne sie durch externe Dritte bestätigen zu lassen. Gräff: „Papier kann sehr geduldig sein.“ Deshalb empfiehlt sie denjenigen, die eine Investition tätigen wollen, das ausgewählte Gerät oder die infrage kommenden Geräte durch ein unabhängiges nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Laboratorium prüfen zu lassen. „Das kostet zwar Geld, kann sich aber über die Laufzeit sehr schnell wieder auszahlen“, verspricht Frau Gräff.

Tatsächliche Leistungsaufnahme deutlich über angegebenen Werten

Erfüllen Geräte die zugesagten Leistungsversprechen nämlich nicht, gibt es nach Aussage von Vera Gräff gleich mehrere Fallstricke:

  1. Das Gerät nimmt deutlich mehr elektrische Leistung auf als in den Datenblättern angegeben; das führt zu einem erhöhten Energiebedarf und somit zu höheren Betriebskosten als kalkuliert. Frau Gräff: „Wir hatten kürzlich wieder so einen Fall: Die tatsächliche Leistungsaufnahme des getesteten Geräts lag – über das Jahr gerechnet – 70 Prozent über dem im Datenblatt angegebenen Wert.“ Das machte in diesem konkreten Fall bei einem angenommenen kWh-Preis von 20 Cent einen Mehrbetrag von fast 2.000 Euro pro Jahr aus.
  2. Das Gerät kann unter Umständen die zugesagten Kühlleistungen nicht einhalten, es kann also für den vorgesehenen Einsatzzweck ungeeignet sein.
  3. Schließlich darf das Gerät in der EU nur verkauft werden und in Betrieb gehen, wenn die Grenzwerte der Ökodesign-Richtlinie eingehalten werden.

Das TÜV NORD-Kälte- und Klimalabor bietet vor diesem Hintergrund selber Tests im Beisein von Kunden und Herstellern an - so genannte Witness-Tests. Ein Hersteller, der die Gerätedaten gewissenhaft erhebt, werde dem immer zustimmen, so Gräff. Bei einem solchen Test durchläuft ein Gerät eine Prüfung, und der Kunde kann live dabei sein, entweder vor Ort oder online.

„Eine unabhängige Prüfung schafft Vertrauen in die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit kälte- und klimatechnischer Produkte“, so Vera Gräff. Davon profitierten Hersteller wie Händler, Montagebetriebe und letztlich Betreiber der Anlagen gleichermaßen.

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