Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 sorgt für Rechtssicherheit und beugt Feuchteschäden vor
(29.7.2014) Wohnungen müssen ausreichend gelüftet werden, damit feuchte Luft abgeführt und Schimmelbildung vermieden werden kann. Tritt dennoch Schimmel in Mietwohnungen auf, drohen sowohl Mieter als auch Vermieter negative Folgen, die von Renovierungskosten bis hin zu gesundheitlichen Beschwerden führen.
Wer trägt die Verantwortung bei Schimmelschäden durch unzureichende Lüftung?
Neben dem Mieter besteht auch für Planer, Bauherren und Bauausführende ein Regressrisiko. Gegensätzliche Gerichtsurteile sorgen aber für eine unklare Rechtslage. Damit Bauherren und Modernisierer auf der sicheren Seite sind und Schimmel erst gar nicht entsteht, empfehlen der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) und Rechtsanwalt Joachim Garbe-Emden ...
- die Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 sowie
- den Einsatz einer kontrollierten Wohnungslüftungsanlage.
Zur Erinnerung: Bei gut gedämmten, den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechenden Gebäuden findet nur ein minimaler natürlicher Luftwechsel statt. Um ohne technische Hilfe trotzdem den empfohlenen Mindestluftwechsel zu erreichen, müssten die Bewohner ...
- bis zu fünf Mal am Tag
- für mehrere Minuten Stoßlüften.
Dies ist aber nicht nur für Berufstätige im Alltag kaum durchführbar, was auch das Mietrecht anerkennt. „Zwar ist die Rechtsprechung hier nicht ganz eindeutig. Eine ungeschriebene Anforderung besagt jedoch, dass ein Mieter grundsätzlich nur morgens und abends lüften muss", erklärt Rechtsanwalt Joachim Garbe-Emden aus Berlin, der sich seit 25 Jahren mit dem Thema befasst: „Der Mieter selbst haftet nur bei grobem Fehlverhalten. Ein Mietobjekt muss so beschaffen sein, dass es die erforderliche Raumluftqualität bei üblichem Wohnverhalten gewährleistet. Ansonsten kann der Mieter sogar die Miete mindern, kündigen oder Schadenersatz verlangen.“
Die Rechtsprechung erkennt mangelhafte Belüftung schon seit Jahren als Baumangel an, für den im Zweifel auch Architekten und Bauausführende haften. Auch die EnEV fordert, dass zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, „dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist“ - ohne besonderes Zutun der Bewohner.
Empfehlung: Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen der FGK und RA Garbe-Emden deshalb bei Neubau, Bestandssanierung und bei bereits bestehenden Schimmelproblemen die Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 (Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung).
Das Lüftungskonzept wird vom Bauherren beim Fachunternehmen beauftragt und sollte sich laut FGK in nur wenigen Minuten kostengünstig erstellen lassen. Der Prüfung der Notwendigkeit für lüftungstechnische Maßnahmen folgt dabei gegebenenfalls die Auswahl eines geeigneten Lüftungssystems.
Besonders vorteilhaft sind Maßnahmen, die eine ausreichende Wohnungslüftung unabhängig vom Verhalten der Bewohner sicherstellen. Die kontrollierte Wohnungslüftung empfiehlt sich hier besonders, weiß Claus Händel, Technischer Referent beim FGK: „Sie sorgt nicht nur für ein gesundes, behagliches Raumklima und beugt Feuchteschäden und damit Rechtsstreitigkeiten vor, sondern spart durch integrierte Bedarfsregelung oder Wärmerückgewinnung auch noch eine Menge Energie - wovon sowohl Mieter, als auch Vermieter profitieren.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Energetische Inspektion von Lüftungs- und Kälteanlagen auf 152 Seiten (9.8.2016)
- Luftwechsel unter'm Dach à la Roto (19.6.2015)
- Velux-Lüftungsplaner erstellt Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 in fünf Schritten (27.4.2015)
- Grundlagenstudie vom Fraunhofer IBP zu den Einflüssen des Raumklimas auf den Nutzer (27.4.2015)
- Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden (11.1.2015)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Forschungsprojekt beim Fraunhofer Institut IBP mit activPilot Comfort abgeschlossen (11.4.2014)
- „Entwicklung Wohngesundheit“: Vorstellung der 2. Baumit-Sentinel-Heinze Studie (23.2.2014)
- Urteil: Trotz Schimmels muss Mieter nicht übermäßig lüften und heizen (24.11.2013)
- Studie der Humboldt-Universität Berlin (für Velux) zu deutschem Lüftungsverhalten (12.9.2013)
- Neues Fachbuch vergleicht sechs unterschiedliche Lüftungs- und Klimatisierungssysteme (5.9.2013)
- GDI hat das Verhalten von Dämmstoffen bei Hochwasser untersuchen lassen (Kurzfassung) (14.7.2013)
- VFF-Merkblatt: Das Erstellen des Lüftungskonzeptes ist Sache des Planers (20.6.2013)
- Richtlinie zur Erkennung, Bewertung und Instandsetzung von Schimmelpilzschäden (2.5.2012)
- GTÜ: Nutzerfehlverhalten ist für ein Drittel der Schimmelschäden verantwortlich (30.12.2009)
- Dichte Gebäude und Soziodemografie verlangen kontrollierte Lüftung (24.1.2008)
- Rechtsgutachten zu Haftungsrisiken bei Wohnräumen ohne Lüftungsanlagen ist fertig (16.3.2007)
siehe zudem:
- Lüftung, Schimmel und Baubiologie bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu Lüftungstechnik und Baubiologie bei Amazon