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Velux-Lüftungsplaner erstellt Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 in fünf Schritten

(27.4.2015; BAU-Bericht) Handwerker wie Architekten sind bei jedem Neubau und vie­len Modernisierungen verpflichtet, ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen. Um ihnen die Erstellung eines solchen Konzeptes zu erleichtern, hat Velux in Zusam­menarbeit mit dem ift Rosenheim ein Online-Tool entwickelt:

Bitte , um dieses Video anzusehen.
erklärender Clip vom Lüftungsplaner (Thumbnails für eine schnelle Inhaltsübersicht

Zur Erinnerung: Neben der luftdichten Ausführung der Gebäudehülle verlangt die EnEV seit 2009 auch die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels, um den Feuchte­schutz zu gewährleisten. Im Paragraph 6, Absatz 2 der EnEV heißt es: „Zu errichten­de Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“ Die DIN 1946-6 konkretisiert die Anforderung an den Mindestluftwechsel so, dass ein nutzerunabhängiges Lüften bei jedem Neubau und jeder Modernisierungsmaßnahme, bei der mehr als 1/3 der vorhan­denen Fenster ausgetauscht oder mehr als 1/3 der Dachfläche saniert wird, sicherge­stellt sein muss. Die Verantwortung dafür liegt beim Planer, also dem Architekten, ausführenden Unternehmer oder Handwerker.

Was bedeutet das für den ausführenden Handwerker oder Architekten? Zunächst gilt es zu prüfen, ob der nutzerunabhängige Mindestluftwechsel ...

  • automatisch über die natürliche Infiltration durch die Gebäudehülle erfolgt oder
  • mit lüftungstechnischen Maßnahmen sichergestellt werden muss.

Auch wenn keine Maßnahmen erfolgen müssen, gilt es, die Prüfung schriftlich zu do­kumentieren und dem Kunden auszuhändigen. Allein dies stellt bereits ein Lüftungs­konzept dar, das der Erfüllung der DIN 1946-6 dient. Sollten Maßnahmen zur Sicher­stellung des nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels erforderlich sein, muss für den Feuchteschutz gewährleistet werden, dass etwa alle sechs Stunden die Raumluft ein­mal komplett ausgetauscht wird, ohne dass Mieter oder Eigentümer selbst eingreifen. Handwerker oder Architekt müssen in diesem Fall darlegen, wie sie mit lüftungstech­nischen Maßnahmen diesen Luftwechsel garantieren. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie für später auftretende Feuchteschäden in die Haftung genommen werden. 


velux.de/lueftungsplaner
(Screenshot vergrößern)

In fünf Schritten zum Lüftungskonzept

Nach einigen Eingaben zu Größe, Lage und Beschaffenheit des betreffenden Gebäu­des zeigt der Lüftungsplaner, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind. Sollte dies der Fall sein, gibt das Online-Tool an, wie hoch der Luftvolumenstrom pro Raum sein muss und wie dieser durch den Einbau von dezentralen Lüftungselementen wie Velux Balanced Ventilation mit freier Querlüftung sichergestellt werden kann.

In der Regel reicht ein Lüftungselement pro Raum. Für Zimmer oder ganze Wohnein­heiten ohne Dachfenster können auch Fassadenfenster mit Außenluftdurchlässen ver­wendet werden. Es muss lediglich abgeglichen werden, ob diese mindestens den im erstellten Lüftungskonzept angegebenen Luftvolumenstrom pro Raumart erreichen. Abgerundet wird die Empfehlung durch einen Hinweis auf die für die freie Querlüftung erforderliche Mindestgröße der Überströmöffnung zwischen den einzelnen Räumen. In der Regel reicht für den Feuchteschutz der untere Türspalt aus und es sind keine wei­teren Überstromöffnungen nötig.

Darüber hinaus weist der Lüftungsplaner die Ergebnisse auch für eine zweite Lüftungs­stufe aus: die sogenannte „reduzierte Lüftung“. Diese liegt höher als der rechtlich verpflichtende nutzerunabhängige Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz und damit zum Schutz der Gebäudesubstanz. Sie gewährleistet vielmehr bereits einen hygieni­schen Mindeststandard etwa zur Reduzierung der Schadstoffbelastung für ein gesun­des Raumklima für die Bewohner. Wie die reduzierte Lüftung durch den Einsatz von Velux Balanced Ventilation einfach umzusetzen ist, weist der Lüftungsplaner auch aus. Das komplette Lüftungskonzept steht als PDF zum Download bereit. Um sich rechtlich abzusichern, sollte der Handwerker oder Architekt das Dokument ausdrucken und dem Bauherrn aushändigen.

Weitere Informationen zur aktiven und passiven Fensterspalt-Lüftung können per E-Mail an Velux angefordert werden.

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