Hypovereinsbank
droht Milliardenforderung wegen Finanzierung von minderwertigen Wohnungen -
Bundesgerichtshofs-Entscheidung heute
(9.4.2002)Der bayerischen Hypovereinsbank drohen nach ARD-Recherchen
Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Hintergrund sind Immobiliengeschäfte des
Vorgängerinstitutes Hypobank, bei denen es laut internen Bankunterlagen um Kredite von
insgesamt mehr als 13 Milliarden Euro geht. Betroffen scheinen mehr als 108.000 Kunden des
zweitgrößten deutschen Kreditinstituts.
Anfang der 90er-Jahre hatte die damalige Hypobank mithilfe offensichtlich speziell
geschulter Vertriebsleute Steuerspar-Wohnungen und die zum Kauf nötigen Kredite unter die
Leute gebracht. Die versprochenen Renditen wurden selten erzielt, die gegebenen
Mietgarantien so gut wie nie erfüllt. Nun liefern viele Geschädigte fast ihr gesamtes
Einkommen an die Bank ab. Mindestens fünf Betroffene sollen Selbstmord begangen haben.
Die Hypovereinsbank verweist bislang auf ihre angeblich unhabhängigen Vertriebsleute. In
der NDR/SWR-Dokumentation "Die Immobilienfalle" (Mittwoch, 3. April, 23.30 Uhr)
berichten nun erstmals ehemalige Banker und Vermittler über ihre enge Zusammenarbeit und
darüber, wie sie mithilfe eines erkennbar korrupten Netzwerks Klein- und Mittelverdiener
um ihr Geld brachten. Im Kern stand dabei der Verkauf und die lukrative Finanzierung von
minderwertigen Wohnungen im Interesse der Hypobank. Ein ehemaliger Hypobank-Mitarbeiter
dazu in der ARD: "Das Kreditvolumen sollte möglichst hoch sein!"
Klaus Kratzer, Kleinanleger-Anwalt aus Nürnberg bewertet die neuen Informationen:
"Die Leute haben ihr Geld in eine Kapitalanlage gesteckt, die von vornherein nie
funktionieren konnte. Die Bank wusste das, das ist ein reiner Betrug." Auch der mit
den ARD-Rechercheergebnissen konfrontierte Bankrechtler Prof. Karl-Joachim Schmelz von der
Fachhochschule Darmstadt kommt zu einem eindeutigen Schluss: "Dies ist eine
hinreichende Grundlage dafür, dass die Bank für diese Schäden, die da entstanden sind,
einstehen muss."
Bereits im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Großteil
der Kreditverträge möglicherweise rückabgewickelt werden muss. Grundlage ist das Haustürwiderrufsgesetz, nach dem Kunden über eine
Widerrufsmöglichkeit informiert werden müssen - dies ist in vielen Fällen nicht
geschehen. Heute, am 9. April, wird der Bundesgerichtshof über die Umsetzung des Urteils
in Deutschland entscheiden.
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