Wegen Flugdrohnen und BIM erweiterte Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
(29.3.2016) Architekten und Ingenieure stehen immer wieder vor neuen beruflichen Herausforderungen. Viele lieben das an ihrem Beruf. Aber mit neuen Aufgaben und Werkzeugen gehen in der Regel auch neue Risiken einher - zwei Beispiele:
- Kameradrohnen werden inzwischen immer häufiger von Architekten oder Ingenieuren eingesetzt, um Flächen- oder Gebäudemaße aufzunehmen oder um einen besseren Überblick über ein Objekt zu erhalten. Dass aber selbst bei der Verwendung von Multicoptern durch Profis etwas schiefgehen kann, hat in diesem Winter der „Beinaheunfall“ beim Ski-Weltcupslalom gezeigt: Eine abstürzende Kameradrohne verfehlte einen der Rennläufer nur um Haaresbreite und krachte hinter ihm auf die Piste.
- Die Verwendung von BIM-Software ist vor allem bei größeren Objekten nicht mehr unüblich. Planungsfehler durch Fehlberechnungen bei der Anwendung der Programme sind aber allein schon durch deren Komplexität nie ganz auszuschließen. Der Planer könnte damit in der Haftung für Bauschäden stehen, die aus dieser Fehlplanung resultieren.
Außerdem fordert der Wandel des Berufsbildes an sich alle Protagonisten heraus - dazu zählen neue Rechtslagen durch Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung oder auch die zunehmende Anspruchshaltung von Bauherren.
„Vor dem Hintergrund neuer Anforderungen hat HDI den Berufshaftpflichtschutz für Architekten und Ingenieure aktuell überarbeitet und zusätzlich neue Risiken in den Deckungskatalog aufgenommen“, erklärt Andreas Huth, Leiter Produktmanagement Planungshaftpflicht der HDI Versicherung. So umfasst der Leistungskatalog jetzt neben anderen Neuerungen auch den beruflichen Gebrauch von Flugdrohnen, die Verwendung von BIM-Software und die Mitversicherung von Asbestschäden.
Weitere Informationen zur Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure können per E-Mail an HDI angefordert werden.
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