Mit „Cyberrisk“ sollen sich Planer gegen die Auswirkungen von Cyberattacken versichern können
(7.4.2017) Cyberattacken schaffen es immer häufiger in die Medien. Betroffen sich Unternehmen und Prominente ebenso wie Politiker und Privatpersonen. Vor allem Menschen und Organisationen, die mit sensiblen Daten arbeiten, geraten immer wieder ins Fadenkreuz von Kriminellen - und dazu gehören durchaus auch Architekten und Ingenieure. Vor diesem Hintergrund bietet HDI nun mit Cyberrisk einen Versicherungsschutz, der dieses Risiko abdeckt.
Rund 46.000 Cyberangriffe wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2015 angezeigt; die Dunkelziffer dürfte wohl noch wesentlich höher liegen. Denn viele Betroffene von Cyberattacken merken gar nicht, dass ihre Daten ausgelesen wurden, oder sie scheuen sich davor, Anzeige zu erstatten. Schließlich möchte sich keiner nachsagen lassen, er würde den Cyberschutz vernachlässigen. So kommt der Branchenverband Bitkom auch auf wesentlich höhere Werte und beziffert die bundesweiten wirtschaftlichen Schäden durch Datendiebstahl, Sabotage und Spionage auf 22,4 Mrd. Euro pro Jahr.
Architekten und Ingenieure im Fokus
Wer annimmt, dass nur große Unternehmen Ziele der Cyber-Kriminellen sind, irrt. Cyberrisiken sind auch für kleinere Unternehmen, viele Selbstständige und damit auch für Architekten und Ingenieure ein Thema. Denn grundsätzlich muss jeder, der mit technischen, vertraulichen oder sonstigen sensiblen Daten arbeitet, damit rechnen, ins Visier von Kriminellen zu geraten. Kundendaten können für diese genauso interessant sein, wie Konstruktionsdetails oder die Unterlagen für die nächste Ausschreibung. Ingenieure und Architekten sehen sich somit einem nicht zu unterschätzenden Risiko gegenüber.
Über die möglichen Folgen eines Cyberangriffs sind sich viele nicht im Klaren, denn diese sind gerne viel weitreichender als es auf den ersten Blick scheinen mag: Die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Betriebsstillstands oder schadenersatzrechtliche Folgen eines Hackerangriffs, werden häufig unterschätzt - ganz zu schweigen von möglichen Imageschäden.
Versicherungsschutz deckt das Restrisiko
Firewall, Virenscanner und regelmäßige Softwareupdates sind zur Absicherung der IT inzwischen selbstverständlich. Insbesondere kleine Unternehmen konzentrieren sich in Sachen IT-Sicherheit jedoch oft ausschließlich auf diese technische Sicherung ihrer Systeme. Einen 100-prozentigen Schutz kann aber auch die beste Technik nicht leisten. Immer bleibt ein Restrisiko - z.B. ...
- beim Öffnen einer mit einem Trojaner verseuchten Mail eines Geschäftspartners,
- durch einen neuen Virus, den die Scanner noch nicht erkennen,
- noch nicht reparierte Lecks in einer verwendeten Software oder
- durch Fehlverhalten eines Mitarbeiters.
Bei solchen Restrisiken soll die Cyber-Versicherung greifen. „Speziell für Selbstständige wie Architekten und Ingenieure haben wir deshalb unseren Cyber-Versicherungsschutz Cyberrisk angepasst“, betont HDI Experte Huth. Der Schutz ist als Zusatzdeckung zur Berufshaftpflicht konzipiert und springt sowohl bei Drittschäden ein, als auch bei Eigenschäden. Damit sind also Datenschäden, die einem Dritten entstehen oder Datenschutzverletzungen genauso versichert, wie der eigene Datenverlust oder die Kosten einer Betriebsunterbrechung.
Weitere Informationen zu Cyberrisk können per E-Mail an HDI angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Checklisten für Projekt- und Bauherren-Erstgespräche von den Planern am Bau (8.7.2018)
- Whitepaper von Planer am Bau: „Die sieben Verschwendungsarten in Bauplanungsbüros“ (29.4.2018)
- Neues Praxis-Handbuch zum Ingenieur- und Architektenrecht aus dem Rudolf Müller-Verlag (18.9.2017)
- Muster-Arbeitsvertrag der BayIKa kostenfrei downloadbar (3.9.2017)
- CERT@VDE: Cyber-Security für eine erfolgreiche Digitalisierung (25.4.2017)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- RiskMap 2017 (Bauletter vom 14.12.2016)
- Digitalisierte Sicherheit: Trends mit Apps und IT auf der Security Essen (30.9.2016)
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2015: 10% mehr Wohnungseinbrüche (31.5.2016)
- Wegen Flugdrohnen und BIM erweiterte Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure (29.3.2016)
- Hacker hacken Herzen und nicht Computer! (Bauletter vom 21.11.2014)
- Neue „Schredder-DIN“ 66399 regelt Vernichtung von Datenträgern (24.2.2013)
siehe zudem:
- Berufshaftpflicht und Bau IT-Magazin bei Baulinks