Bundesfinanzhof

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Werbungskostenabzug trotz Verkaufsabsicht (25.2.2004)
Werbungskosten kann ein Steuerzahler grundsätzlich nur dann abziehen, wenn er die Absicht hat, Einkünfte zu erzielen - zum Beispiel durch die Vermietung einer Immobilie. Besteht diese Absicht jedoch auch dann noch, wenn er sich um den Verkauf der Immobilie bemüht?

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