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Werbungskostenabzug trotz Verkaufsabsicht

(25.2.2004) Werbungskosten kann ein Steuerzahler grundsätzlich nur dann abziehen, wenn er die Absicht hat, Einkünfte zu erzielen - zum Beispiel durch die Vermietung einer Immobilie. Besteht diese Absicht jedoch auch dann noch, wenn er sich um den Verkauf der Immobilie bemüht?

Der Fall: Der Inhaber einer leerstehenden Eigentumswohnung hatte sich per Zeitungsanzeige sowohl um eine erneute Vermietung als auch um den Verkauf des Objekts bemüht. Die Vorinstanzen haben den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgelehnt.

Das endgültige Urteil: Der Bundesfinanzhof entschied als höchstes deutsches Steuergericht zu Gunsten des Steuerbürgers. Es argumentierte, dass regelmäßig nicht von einer endgültigen Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden könne, solange sich der Steuerbürger ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung der leerstehenden Wohnung bemühe. Dies gelte selbst dann, wenn er die Wohnung zugleich zum Verkauf anbiete (Urteil vom 09.07.2003, Az.: IX R 102/00).

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