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Bundesrat soll eingreifen: Stromwirtschaft fordert, Stromverbot in der Energieeinsparverordnung zu verhindern

(19.4.2001) Die Stromwirtschaft appelliert an den Bundesrat, dem im Kabinett verabschiedeten Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 11. Mai d.J. nicht zuzustimmen und damit die Ausgrenzung stromgestützter Systeme aus dem Wärmemarkt zu verhindern. Die derzeitige Fassung der EnEV bevorzuge die fossilen Brennstoffe Öl und Gas durch einseitige Vorgaben massiv und führe dadurch praktisch zu einem Verbot der elektrischen Energie für Heizung und Warmwasserbereitung. Dies sei nicht nur eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung, sondern gefährde auch Arbeits- und Ausbildungsplätze. Dazu der Präsident des Zentralverbandes der elektro- und informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Karl Hagedorn, am 11. April d.J. vor der Presse in Frankfurt: "Das Elektrohandwerk befürchtet für den Fall, dass die Energieeinsparverordnung nicht verändert wird, allein bei der elektrischen Warmwasserbereitung im Laufe der kommenden Jahre einen Umsatzverlust von rd. 1.5 Mrd. DEM!"

Damit einhergehend müssten nach Angaben von Jörg Zöllner, Geschäftsführer des Fachverbandes für Energie-Marketing und -Anwendung (HEA) e.V. beim VDEW, auch die Stromversorgungsunternehmen mittelfristig mit einem Absatzverlust von rd. 35 Mrd. Kilowattstunden (kWh) allein bei den privaten Haushalten rechnen. Das entspricht einem Viertel der gesamten Stromabgabe bei dieser Kundengruppe.

"Neben den Negativauswirkungen wirtschaftlicher Art bei den Versorgungsunternehmen, der Geräte herstellenden Industrie und den Elektrohandwerken gäbe es aber auch, so Hagedorn und Zöllner, "einen weiteren Verlierer, nämlich den Verbraucher!" So würde das wirtschaftliche Quasi-Verbot allein im Bereich der Warmwasserbereitung dazu führen, dass praktisch jeder zweite Haushalt im Neubau, der sich in der Vergangenheit für die komfortable und wirtschaftliche Form der Warmwasserbereitung mit Strom entschieden hat, in Zukunft darauf verzichten müsste. Mit der energiepolitisch unverständlichen Konsequenz, dass künftig verstärkt Öl eingesetzt würde. Die Abhängigkeit von der Preisentwicklung der Weltölmärkte würde damit verstärkt. Im ländlichen Raum, wo kein Gas verfügbar ist, erhielte Öl zudem eine Monopolstellung.

Der zentrale Kritikpunkt der Stromwirtschaft am Entwurf der Energieeinsparverordnung richtet sich laut Zöllner insbesondere auf die Vorgabe, den zulässigen Energieverbrauch einer Heizungs- und Warmwasseranlage allein auf Basis der Primärenergie zu bewerten. Damit wird die Energieart Strom durch einen nicht belegbaren Vervielfältigungsfaktor auf einen fiktiven Primärenergieeinsatz hochgerechnet. Mit dieser Festlegung werde weder eine Einsparung beim Energieverbrauch, noch eine Reduzierung von klimaschädlichen Treibhausgasen erreicht. Richtiger wäre es, den Endenergieverbrauch als Bezugsgrenze heranzuziehen, da dieser - im Gegensatz zum Primärenergieeinsatz - vom Verbraucher beeinflusst werden könne.

Hagedorn und Zöllner betonten, dass die Stromwirtschaft das Anliegen der Energieeinsparverordnung, nämlich die Möglichkeiten einer Optimierung von baulichem Wärmeschutz und Anlagentechnik, absolut unterstütze. Diese Zielsetzung wird mit dem derzeitigen Entwurf aber zu Gunsten einer Bevorzugung von Öl- und Gasheizungen und einem faktischen Verbot des Stroms verändert. "Wir hoffen deshalb, dass die Politik die teilweise unsinnigen Ansätze im vorliegenden Entwurf ändert und sie einer wettbewerbsgerechten Bewertung zuführt." Damit auch zukünftig ein fairer Wettbewerb zwischen den Systemen zur Heizung und Warmwasserbereitung möglich ist und die Energieart Strom durch einseitige Vorgaben nicht diskriminiert und ins wirtschaftliche Aus gedrängt wird.

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