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Brandschutz auch bei Kautschuk-Bodenbelägen möglich

(5.10.2001) Beim Stichwort Brandschutz denken viele Menschen zunächst an Feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauchmelder, Fluchtwege und deren Leitsysteme und vieles andere mehr. Wenige sind sich aber dessen bewusst, dass auch das Brandverhalten der für Wände, Decken und Böden eingesetzten Baumaterialien eine besondere Rolle spielt.

Bodenbelagsarten gibt es viele - im Brandfall halten gemäß ihrer Natur aber allein Steinböden oder Belagsarten wie keramische Fliesen den Flammen stand. Tatsächlich gibt es weitere sichere Alternativen - z.B. mit den Kautschuk-Bodenbelägen der Freudenberg Bausysteme KG, Weinheim. Die Bodenbeläge der Marke nora bestehen den angaben nach aus hochwertigem Industrie- und Naturkautschuk sowie mineralischen Füllstoffen. Sie sind frei von Weichmachern, Formaldehyd, Cadmium, Asbest und FCKW. nora-Bodenbeläge enthalten zudem kein PVC, keine Halogene und keine halogenierten Flammschutzmittel - im Brandfall ein weiterer entscheidender Vorteil. Aufgrund der Halogenfreiheit bilden sich beim Verbrennen von nora-Kautschukböden keine hochtoxischen Dioxine und Furane, die sich gesundheitsschädlich auswirken können.

Dank der PVC-Freiheit der Kautschukbeläge wird außerdem kein Chlorwasserstoffgas frei, das einerseits zu Verätzungen der Atemwege führen, andererseits aber auch über den eigentlichen Brand hinausreichende Folgen haben kann: Durch die Verbindung von Chlorwasserstoffgas und Löschwasser entsteht Salzsäure, die Gebäude, Metallkonstruktionen, Maschinen und elektrische Kontakte auch außerhalb des unmittelbaren Brandgeschehens und noch lange nach den Löscharbeiten zerstört. Solche Folgeschäden der Verbrennung von PVC sind oft größer als der unmittelbare Brandschaden.

Brandtoxikologisch unbedenklich

nora Kautschuk-Bodenbeläge fallen bis auf wenige funktionsbedingte Ausnahmen in die Kategorie schwer entflammbar B1 nach DIN 4102, Teil 1 oder äquivalenten internationalen Normen. Das bestätigen unter anderem Zertifikate des Staatlichen Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen (MPA) sowie des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin. Zusätzlich hat Freudenberg toxikologische Gutachten erstellen lassen, die eigentlich nur für nicht brennbare Böden der Baustoffklassen A gefordert werden. Die Gutachten wurden unter anderem vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Medizinischen Fakultät der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen erstellt. Das Ergebnis: Die bei einem Brand von nora-Bodenbelägen entstehenden Gase sind nach den Anforderungen der DIN 4102 als brandtoxikologisch unbedenklich eingestuft. Dies ist besonders relevant angesichts der Zahlen des Zentralverbands der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), wonach 90 Prozent der Brandopfer an einer Rauchvergiftung, also an den Folgen gesundheitsgefährdender Ausstöße sterben. Aufgrund dieser Resultate können die Freudenberg'schen Kautschukböden dank ihrer speziellen Brandschutzqualitäten mit Genehmigung der zuständigen Brandschutzbehörden eben auch dort eingesetzt werden, wo nicht brennbare Baustoffe der Baustoffklassen A gefordert werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Treppenhäusern, die sowohl als Fluchtwege, aber auch als Rettungswege und Zugang für die Feuerwehr und ihre Helfer funktionieren müssen. So sind neben den Fluchttreppenhäusern und -wegen in großen Wohnanlagen, Kliniken und Altenheimen auch ausgefallene Objekte wie die Verbindungsstege der Messe Düsseldorf und die Fluggaststeige des neuen Münchner Flughafens mit nora-Bodenbelägen ausgestattet.

Auch im Bereich der Sportbauten sind Kautschukböden unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten eine geeignete Alternative - ganz abgesehen von ihrer extremen Strapazierfähigkeit. Im wahrsten Sinne "seine Feuerprobe" hat der schlittschuhfeste Bodenbelag norament 992 bestanden, als 1988 das Eissportzentrum Herzogenried in Mannheim abbrannte. Während das Gebäude mit Ausnahme des Technikraums komplett zerstört wurde, blieb der Bodenbelag norament 992 nahezu unbeschädigt, wie sich bei den Aufräumarbeiten unter den verkohlten Trümmern zeigte - und das, obwohl norament 992 der Baustoffklasse B2 normal entflammbar angehört:


Brandschutznormen für Bodenbeläge: Bodenbeläge lassen sich hinsichtlich des Brandverhaltens gemäß DIN 4102 einteilen in nicht brennbare (Baustoffklassen A) und brennbare Baustoffe (Baustoffklassen B).

  • Als nicht brennbar (Baustoffklassen A1 und A2) sind etwa Bodenbeläge aus Stein oder keramischen Fliesen eingestuft.
  • Brennbare Baustoffe werden unterschieden in leicht entflammbar B3, normal entflammbar B2 und schwer entflammbar B1.

Die Brandschutztauglichkeit der einzelnen Bodenbeläge prüfen anerkannte, unabhängige Stellen wie etwa die Staatlichen Materialprüfungsämter. Beläge der Baustoffklassen A und B1 unterliegen zudem der Fremdüberwachung durch eine unabhängige Institution, beispielsweise durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin, während Beläge der Baustoffklassen B2 und B3 der Überwachungspflicht des Herstellers unterliegen.

Um die Zertifizierung der Baustoffklasse B1 für Bodenbeläge nach DIN 4102 zu erreichen, muss ein Bodenbelag im Brandtest eine Bestrahlungsstärke von mindestens 0,45 Watt/cm² erreichen; zudem darf das Integral der Lichtschwächung, über das die Rauchdichte im Brandfall ermittelt wird, maximal 750 Prozent/ Minute betragen.

Die nora Kautschuk-Bodenbeläge erfüllen die bereits in Kraft getretenen Anforderungen der Europäischen Norm (EN) an elastische Bodenbeläge aus Kautschuk und werden auch die als Ersatz für die DIN 4102 kommenden Brandnormen prEN ISO 11925 und prEN ISO 9239 und die damit zusammenhängenden künftigen Sicherheitsstandards der Europäischen Union erfüllen.

siehe auch:


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