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Ring Deutscher Makler fordert sofortige Abschaffung der Bauabzugsteuer

(4.3.2002) Der Ring Deutscher Makler fordert die sofortige Abschaffung der Bauabzugsteuer, da sie nach Auffassung des Verbandes einen unzumutbaren bürokratischen Aufwand erfordert. Auftraggeber von Bauleistungen werden zu Steuereintreibern der Finanzämter und gehen kaum zu überblickende Haftungsrisiken ein, während insbesondere mittelständische Unternehmen der Baubranche erhebliche Liquiditätsprobleme riskieren.

Wie der Ring Deutscher Makler feststellt, wird die Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes in der Regel erteilt, wenn das Unternehmen bislang zuverlässig seine steuerlichen Pflichten erfüllt hat. Verspätet abgegebene Steuerklärungen oder gar Steuerschulden können sich dagegen als problematisch erweisen. Für Neugründungen dürfte das Verfahren ebenfalls schwierig werden. Gerät ein Bauunternehmer gar in eine für dieses Gewerbe typische Liquiditätskrise, wird er keine Freistellungsbescheinigung erhalten. Die Verweigerung der Bescheinigung kommt aber dem Entzug der Gewerbeerlaubnis gleich. Denn wer keine oder eine eng befristete Bescheinigung vorlegt, wird von Auftraggebern gemieden.

Auch der Auftraggeber ist mit der Vorlage der Freistellungsbescheinigung noch nicht aus der Haftung heraus. Er ist verpflichtet, die Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt auf ihre Gültigkeit überprüfen zu lassen. Hier wird der Auftraggeber nach Auffassung des RDM mit einem weiteren bürokratischen Akt belastet und zum Steuergehilfen des Finanzamtes erklärt.

Als problematisch erweisen sich nach Ansicht des RDM auch die deutlich zu niedrig angesetzten Freibeträge der Bauabzugsteuer:

  • Für Auftraggeber mit mehrwertsteuerfreien Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Auftragnehmer und Kalenderjahr.
  • Alle anderen Unternehmen erhalten eine Freigrenze von 5.000 Euro. Neben Großbauten fallen damit auch einfache Küchen- oder Fenstereinbauten unter die Steuerregelung. Dies führt zu einer unnötigen Regulierung fast der gesamten Bau- und Immobilienbranche.

Für die Auftraggeber können sich aus der Regelung wiederum Haftungsrisiken ergeben. Das jährliche Bauvolumen, insbesondere bei notwendigen Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten, lässt sich kaum im Vorhinein exakt bemessen. Wird der Freibetrag nachträglich überschritten, muss der Auftraggeber von den gesamten, im laufenden Jahr erbrachten Bauleistungen 15 Prozent Bauabzugsteuer an das Finanzamt abführen. Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Höhe des Rechnungsbetrages oder im Zuge von Mängelrügen zurückgehaltene Zahlungen stellen ein Problem für die korrekte Berechnung der fälligen Abzugssteuer dar. In der Praxis werden daher voraussichtlich nur noch Firmen Aufträge erhalten, die auch bei geringen Bausummen eine Freistellungsbescheinigung vorweisen können.

Mit der Bauabzugsteuer versucht der Gesetzgeber, der illegalen Betätigung im Baugewerbe entgegenzuwirken. Ob diese gewünschte Wirkung der Steuerregelung tatsächlich eintrifft, ist unter Experten weitgehend umstritten. Der RDM hält die Bauabzugsteuer daher für eine gesetzgeberische Fehlleistung. Der bürokratische Aufwand und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten für Bauleistungen stehen nach Auffassung des Verbandes in keinem Verhältnis zum gewünschten Effekt des Gesetzes.

Alle Hoffnungen, dass Gesetz zu Fall zu bringen, ruhen nun auf Europa. Die Europäische Kommission könnte einen Verstoß gegen den EU-Grundsatz der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit feststellen.

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