Baulinks -> Redaktion  || < älter 2002/1144 jünger > >>|  

Deutscher Mieterbund veröffentlicht Rechtsberatungsstatistik 2002

(19.12.2002) "Rund 930.000 Rechtsberatungen haben die 350 örtlichen Mietervereine des Deutschen Mieterbundes (DMB) im Jahr 2002 durchgeführt. Dazu kommen noch hunderttausende von telefonischen Kurzberatungen für die Mitglieder unserer Organisation", sagte Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, anläßlich der Vorstellung der DMB-Beratungsstatistik 2002 auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Nur rund 2 Prozent aller Rechtsberatungen mündeten in einem Gerichtsverfahren, erklärte der Mieterbund-Direktor, 98 Prozent der Streitigkeiten könnten mit Hilfe der Rechtsexperten der Mietervereine außergerichtlich beigelegt werden. "Damit fühlen wir uns als größter Streitschlichter Deutschland, und wir sind stolz darauf", so Rips.

Die 10 häufigsten Beratungsthemen:

 1. Nebenkosten, inkl. Heizkosten 29,6%
 2. Wohnungsmängel 20,7%
 3. allg. Vertragsangelegenheiten 10,0%
 4. Mieterhöhung 6,6%
 5. Mieterkündigung, inkl. Untermiete 6,0%
 6. Mietkaution 5,8%
 7. Vermieterkündigung 5,5%
 8. Schönheitsreparaturen 4,1%
 9. Modernisierung 1,6%
10. Umwandlung/Eigentümerwechsel 1,1%

Erläuterungen zur DMB-Rechtsberatungsstatistik 2002

Nebenkosten: Sie sind und bleiben das Streitthema Nr. 1. Fast schon jede dritte Beratung dreht sich im Bundesdurchschnitt um dieses Thema. Dabei spielen nach den Erfahrungen der örtlichen Mietervereine zur Zeit Fragen zur Heizkostenabrechnung eine deutlich geringere Rolle als Fragen zu den so genannten kalten Nebenkosten (zum Beispiel Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausmeister, Fahrstuhl, Gartenpflege, Hausreinigung oder Versicherungen).

Bei den Rechtsberatungen zum Thema Nebenkosten geht es immer wieder um zwei Problembereiche:

  • "Können diese Kosten tatsächlich abgerechnet werden, und können die geforderten Preise überhaupt richtig sein?"
  • "Bis wann muss mein Vermieter abgerechnet haben?"

"Durch die Mietrechtsreform 2001 hat der Gesetzgeber in beiden Fällen für mehr Klarheit gesorgt. Zum einen muss der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten, zum anderen ist festgelegt, dass der Mieter spätestens 12 Monate nach Ende einer Abrechnungsperiode die Abrechnung erhalten muss. Nach Ablauf der Frist sind Vermieternachforderungen jetzt in der Regel ausgeschlossen", erklärte Franz-Georg Rips. "Ich erwarte, dass diese Reformen zu einer größeren Rechtssicherheit beitragen, dass sie sich schon im nächsten Jahr positiv auswirken."

Wohnungsmängel: Dieses Thema ist in den letzten Jahren immer stärker in den Vordergrund gerückt. Jeder fünften Rechtsberatung liegt das Thema Mängel, Reparatur und Mietminderung zugrunde. Im Einzelnen geht es hier vielfach um Fragen zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz, oft aber auch um Lärmprobleme im Haus.

Informierte und selbstbewusste Mieter: Dass Nebenkosten und Wohnungsmängel einen Anteil von 50 Prozent an den Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine ausmachen, beweist auch, dass Mieter heute besser informiert sind und selbstbewusster auftreten als früher. Vermieterforderungen werden kritisch hinterfragt, für die Mietzahlung erwarten Mieter im Gegenzug mängelfreie Wohnungen und funktionierende Einrichtungen. "Wer bei Wohnungsmängeln die Miete mindert oder eine Nachforderung aus der unplausiblen Nebenkostenabrechnung nicht zahlt, macht von seinen gesetzlich garantierten Rechten Gebrauch, er ist kein Mietschuldner", betonte Franz-Georg Rips. Das Thema Mietschulden bzw. Mietrückstände spiele nach der DMB-Rechtsberatungsstatistik eine völlig untergeordnete Rolle und liege mit spürbar weniger als 1 Prozent noch hinter Themen wie Mietpreisüberhöhung und Mietwucher zurück. "Die Behauptungen der Eigentümerverbände, immer häufiger käme es zu hohen Mietschulden, es gäbe vermehrt so genannten Miettourismus, lassen sich anhand unserer Beratungsstatistik auch ansatzweise nicht belegen, sind nicht nachvollziehbar."

Allgemeine Vertragsangelegenheiten: Auf Informationen und Ratschläge zum Thema Mietvertrag, zu Rechten und Pflichten der Vertragspartner, zur Vertragsgestaltung usw. entfallen mittlerweile 10 Prozent der Beratungen der Mietervereine.

Mieterhöhungen: Auffallend bei den Beratungen zum Thema Vergleichsmietenerhöhung (6,6 Prozent) ist die extreme Spreizung zwischen Großstädten bzw. Ballungszentren und eher ländlichen Regionen. In den Großstädten entfallen teilweise 20 Prozent aller Rechtsberatungen auf Mieterhöhungen. Dagegen verliert dieses Thema in Regionen mit ausgeglichenem Wohnungsmarkt bzw. Leerstand deutlich an Bedeutung.

Mieterkündigungen: Der Beratungsbedarf bei diesem Thema (6 Prozent) ist in etwa konstant geblieben. "Die erhofften positiven Auswirkungen der Mietrechtsreform 2001 durch die Verkürzung der Kündigungsfristen für Mieter auf generell drei Monate sind nur bedingt eingetreten bzw. machen sich nicht bemerkbar. Eher im Gegenteil: Die missglückte Gesetzesformulierung und die unterschiedlichen Urteile verschiedener Amts- und Landgerichte haben hier zu zusätzlichem Beratungsbedarf geführt", sagte der Mieterbund-Direktor. "Wir hoffen, dass der Bundesgerichtshof bald für Klarheit in Sinne der Mieter sorgen wird. Wenn nicht, muss der Gesetzgeber nachbessern."

Prozessstatistik des Deutschen Mieterbundes

Lediglich 2 Prozent der Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine münden in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das belegen die Zahlen der Mietervereine und der DMB Rechtschutzversicherung AG. Im Jahr 2002 entfallen etwa ein Drittel aller hier erfassten Mietrechtsprozesse auf die beiden unter "Vertragsverletzung" zusammengefassten Themen Wohnungsmängel und Vertragsberatung. Auch aus der DMB-Prozessstatistik ist die hohe und weiter ansteigende Zahl von Nebenkostenstreitigkeiten abzulesen (20 Prozent).

Anders, als in der Beratungsstatistik, spielt das Thema Mietkaution in der DMB-Prozessstatistik mit 16,9 Prozent eine deutlich größere Rolle. Grund hierfür ist, dass Fragen der Vertragsbeendigung, der Schönheitsreparaturen usw. häufig auch mit Problemen der Rückzahlung der Mietkaution verbunden werden.

Bei den Themen Mieterhöhung und Vermieterkündigung zeigt sich bei einem längerfristigen Vergleich, wie stark sich die jeweilige Wohnungsmarktlage auswirken kann. Interessant ist speziell beim Thema Vermieterkündigung, dass in diesem Jahr erstmals seit 1995 der prozentuale Anteil an Vermieterkündigungen wieder steigt.

  

2002

2001

2000

1999

1998

1997

1996

1995

Vertragsverletzungen/
Vertragsrecht

30,9

31,5

34,3

34,0

39,0

33,0

31,1

30,2

Nebenkosten

20,0

18,2

18,7

18,2

18,2

17,2

15,0

14,5

Mietkaution

16,9

16,4

16,1

16,5

13,5

14,0

12,0

11,4

Mieterhöhung

15,7

19,4

15,0

16,1

13,9

16,1

21,7

20,9

Vermieterkündigung

9,8

8,1

8,3

8,6

8,7

11,9

12,2

14,2

Schönheitsreparaturen

2,8

3,2

3,3

2,6

3,1

3,3

2,6

3,1

Modernisierung

1,0

1,0

1,2

1,1

1,0

1,2

1,3

1,6

alle Angaben in Prozent

siehe auch:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH