Baulinks -> Redaktion  || < älter 2004/0564 jünger > >>|  

Anpassung des Baugesetzbuches an Europarecht beschlossen

(2.5.2004) Nachdem der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 28. April den Gesetzentwurf zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien einstimmig beschlossen hat, wurde das Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) am 30. April auch im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Mit dem EAG Bau wird eine europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, die die Einführung einer förmlichen Umweltprüfung in das Städtebaurecht einbringt. Ziel des Gesetzes sei es laut Wolfgang Spanier, dem wohnungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dass die neuen Planungsanforderungen in das bisherige Planungsverfahren integriert werden und nicht zu zusätzlichen Planungsschritten führen. Das Parlament habe die Gelegenheit genutzt, das Baurecht für die 14.000 Kommunen in Deutschland insgesamt kommunalfreundlicher zu gestalten. Es habe den Kommunen neue Steuerungsmöglichkeiten gegeben, um deren Planungshoheit zu stärken. Darüber hinaus sei es zu einer Reihe von Vereinfachungen im Baurecht gekommen. Ein weiteres Ziel war es, die veränderten Anforderungen an die Stadtentwicklung, Stadtumbau und Maßnahmen zur sozialen Stadt im Baurecht zu verankern.

Der Deutsche Bundestag hat mit diesem Gesetz eine Reihe von Empfehlungen des Bundesrates übernommen. Bei allen Stufen der Beratung sind die Kommunen beteiligt gewesen, ebenso war die Beteiligung der Verbände gesichert.

Windenergieanlagen sind weiterhin privilegiert, neu ist, dass Energieanlagen aus Biomasse ebenfalls privilegiert werden. Allerdings werden die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen gestärkt, vor allem durch erweiterte Möglichkeiten der Rückstellung von Baugesuchen. Ursprünglich war im Gesetzentwurf die Steuerungsmöglichkeit durch die Ausweisung von Eignungs- und Belastungsflächen vorgesehen. Dieses wurde aufgegeben, dafür wird die Möglichkeit eines sächlichen Teilflächennutzungsplanes eingeführt.

Neu im deutschen Baurecht sind Regelungen zum Stadtumbau. Die Ziele des Stadtumbaus werden im Baurecht formuliert. Ebenso werden planungsrechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Sozialen Stadt neu im Baurecht verankert.

Das Baurecht ist deutlich vereinfacht worden. Umlegungsverfahren, Sanierungsgenehmigungen, Grundstücksteilungen sind vereinfacht worden, eine Reihe von bisherigen Genehmigungs-, Zustimmungs- und Anzeigeerfordernissen für die Kommunen sind gestrichen worden.

Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Baurechts geht nun an den Bundesrat. Der Deutsche Bundestag rechnet mit einer Zustimmung durch den Bundesrat, so dass ein Vermittlungsverfahren nicht notwendig wäre.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH