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"Start-Beratung Energie": NRW bezuschusst Hauseigentümer, die energetisch sanieren wollen

  • Gemeinsame Aktion von Städtebauministerium, Architekten und Ingenieuren zielt auf Gebäude, die vor 1980 entstanden

(26.7.2004) Was fürs Auto gilt, gilt auch fürs Haus: Der regelmäßige Check sorgt für einen störungsfreien Betrieb. Deshalb wird die "Start-Beratung Energie" der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AK NW) und Ingenieurkammer-Bau NRW (IK BAU NRW) jetzt vom Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW mit 52 Euro pro Beratung unterstützt. Die Beratung an sich kostet 100 Euro. Also müssen Hauseigentümer künftig nur noch 48 Euro für den Check bezahlen. Koordiniert wird die Aktion von der Energieagentur NRW. "Damit stärken wir ein Instrument, das es dem Hausbesitzer erlaubt, Ökologie und Ökonomie im Bau zu verbinden, indem Energie bewusst eingesetzt wird", erklärt der nordrhein-westfälische Städtebauminister Michael Vesper.

Vesper betont, dass energiebewusstes Wohnen zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gehöre. "So wie man beim Auto Vergaser und Zündung einstellt, geht es beim Haus um die Heizung, Klimatisierung oder die Lüftung", so der Minister. In der Praxis lasse sich eine energetische Sanierung oft mit weiteren Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen verbinden, die Wohnkomfort und Wert der Immobilie steigern können.

Was passiert bei der Start-Beratung Energie?

Ein Ingenieur oder Architekt nimmt das Haus unter die Lupe. Er verschafft einen Überblick über den Zustand des Gebäudes und gibt Empfehlungen zur energetisch sinnvollen Modernisierung. Zudem berät er zum rechtlichen Rahmen der Energieeinsparverordnung und zu finanziellen Fördermöglichkeiten bei der Sanierung. "Wer zeitgemäß und verantwortungsvoll mit Energie im Haushalt umgehen will, der kommt an einer solchen Inspektion nicht vorbei", so Vesper. "Architekten und Ingenieure bieten mit der 'Start-Beratung Energie' eine umfassende, kompetente Analyse und Handlungsempfehlung für das ganze Gebäude an. Ein Haus ist eine energetische Einheit, die ganzheitlich betrachtet werden muss - nur die Heizung zu erneuern oder die Fenster auszutauschen, greift in der Regel zu kurz", erklären Hartmut Miksch, Präsident der Architektenkammer NRW und Peter Dübbert, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW. "Es kann aus ökonomischen und ökologischen Gründen nicht länger hingenommen werden, dass in unseren Häusern wertvolle und teure Energie sinnlos verheizt wird. Viele Gebäude, die wahre Energieschleudern sind, können auf wirtschaftliche Art und Weise energetisch verbessert werden. So können Hauseigentümer auch in Zeiten steigender Energiepreise die Kostenbremse ziehen", versprechen sie.

Wenn das Haus vor 1980 erbaut wurde, übernimmt das Land 52 Euro der Kosten, so dass der Hausbesitzer nur noch 48 Euro für die "Vor-Ort-"Inspektion" zahlen muss. Insgesamt hat das Städtebauministerium Mittel für 1000 Beratungen bis zum 31. Dezember 2005 bewilligt.

Zur Erinnerung: Käufer älterer Häuser müssen diese energietechnisch nachrüsten: Ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen liegen, müssen laut Energie-Einsparverordnung (EnEV) bis zum 31. Dezember 2006 gedämmt werden. Auch nicht gedämmte oberste Geschossdecken sind so nachzurüsten, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²K) nicht überschreitet. Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es allerdings Sonderregelungen (siehe auch Meldung vom 15.8.2003). Allerdings: Mit nachträglichen Dämm-Maßnahmen greift man in ein etabliertes bauphysikalisches Gefüge ein; und wer falsch dämmt, der holt sich unter Umständen enorme Feuchtigkeitsschäden sowie Schimmel ins Haus! Es gilt also, zusammen mit Fachleuten sämtliche Renovierungen / Nachbesserungen aufeinander abzustimmen - dazu zählen auch dichtere Fenster, eine neue Heizung und/oder eine geregelte Wohnungslüftung.

Auch viele alte Heizkessel müssen bald ausgetauscht werden, denn ab 1.11. 2004 gelten strengere Abgasverlustwerte für Gas- und Ölheizungen. Und bis zum 31.12.  2006. sind laut Energieeinsparverordnung (EnEV) solche Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb zusetzen, die vor 1978 eingebaut wurden (siehe auch Meldung "Aufgepasst: Im November müssen viele Heizkessel raus").

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