Energieeinsparungsverordnung (EnEV): Altimmobilien-Käufer müssen nachrüsten!
(15.8.2003) "Käufer älterer Häuser müssen ihre Immobilien energietechnisch auf Vordermann bringen." Darauf weist Erich Herf hin, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Privater Bauherren (VPB). "Binnen zweier Jahre, spätesten aber bis Ende 2006 muß nach den Vorgaben der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) nachgerüstet werden."
Die Energieeinsparungsverordnung ist seit Anfang Februar 2002 in Kraft. Sie unterscheidet im Altbaubereich zwischen den so genannten bedingten Anforderungen und den Nachrüstpflichten. Die Nachrüstpflichten betreffen alle Besitzer und Käufer älterer Häuser. Sie müssen beispielsweise bis 2006 in zahlreichen Altbauten die veralteten Heizkessel erneuern. Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen laut EnEV bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb genommen werden. Nicht gedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen liegen, wie etwa im Keller, müssen bis 31. Dezember 2006 nachträglich gedämmt werden. Nicht gedämmte oberste Geschossdecken, also klassische Speicherböden, müssen ebenfalls bis zum 31. Dezember 2006 gegen Wärmeverluste nachgerüstet werden.
Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gilt eine Sonderregelung. Sie müssen die Anforderungen nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllen. Aber: Wird das Haus verkauft, dann muss der neue Eigentümer die Immobilie energietechnisch überarbeiten und zwar innerhalb von zwei Jahren, spätestens aber bis zum Ende der oben genannten Fristen. Der VPB warnt deshalb: Vorsicht beim Kauf älterer Häuser. Möglicherweise muss in den kommenden Jahren viel Geld in die Wärmedämmung investiert werden. "Auf alle Fälle", so rät Erich Herf, "sollten Hauskäufer sich von einem Sachverständigen beraten lassen. Er kann den Modernisierungsaufwand technisch und finanziell abschätzen und seinen Auftraggeber bei der Koordinierung der Energiesparmaßnehmen beraten."
Guten Rat brauchen auch alle Hausbesitzer, die ihr Eigenheim in den kommenden Jahren neu verputzen und die Fenster austauschen lassen. Sie müssen seit Einführung der Energieeinsparungsverordnung auch bestimmte Dämmkriterien erfüllen. Weil ein altes Haus immer ein in sich geschlossenes bauphysikalisches Gefüge ist, müssen die Sanierungsmaßnahmen sehrgenau auf das Haus abgestimmt sein, sonst drohen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung.
siehe auch:
- "Start-Beratung Energie": NRW bezuschusst Hauseigentümer, die energetisch sanieren wollen. (26.7.2004)
- Luftdichte Gebäudehülle - Qualitätssicherung durch Blower-Door-Messung (8.7.2004)
- Blower Door: Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen kontrolliert "die Hausbau-Promis" von ProSieben (4.7.2004)
- neue Rohrdämmung von Missel reduziert die Dämmdicken (1.7.2004)
- TV-Produktionsfirma suchte(!) zwei nette Familien für einen Bauwettbewerb (25.6.2004)
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ausgewählte weitere Meldungen:
- Attraktive Kredite der KfW zur Heizungsmodernisierung (25.7.2003)
- Verordnete Verjüngungskur fürs Haus (13.5.2003)
- Wie man feststellt, ob der Wärmeerzeuger veraltet ist (24.2.2003)
- Broschüre: Heizungsmodernisierung leicht gemacht (29.11.2002)
-
Heizungsmodernisierung sollte nicht länger verschoben werden!! (22.8.2002)
- Bundesregierung startet Förderprogramm für Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen (25.7.2003)
- Kriterien für den richtigen Dämmstoff (30.11.2001)
siehe zudem:
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Literatur / Bücher zu den Themen
"Energieeinsparverordnung", "Heizung",
"Solartechnik",
"erneuerbare Energien",
"Wärmedämmung",
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- Energieeinsparverordnung (EnEV 2002). Textausgabe
- Einführung in die Energieeinsparverordnung 2002. Erläuterungen und kommentierte Beispiele
- Handbuch Niedrigenergiehaus mit Energieeinsparverordnung EnEV
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Energieeinsparverordnung 2002 Schritt für Schritt.Erläuterung – Beispiele –
Excel-Berechnungsblätter
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