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Aufgepasst: Im November müssen viele Heizkessel raus

(18.6.2004) Heizen ist im Sommer für viele Hausbesitzer kein Thema. Doch Achtung: Viele alte Heizkessel müssen bald ausgetauscht werden, darauf weisen die Sachverständigen von TÜV SÜD hin. Sie haben dazu die wichtigsten Termine und Informationen zusammengestellt:

  • Ab 1. November 2004 gelten strengere Abgasverlustwerte für Gas- und Ölheizungen.
  • Der zweite Stichtag ist der 31. Dezember 2006. Bis zu diesem Datum müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb gesetzt werden, die vor 1978 eingebaut wurden.

Der Countdown für Öl- und Gasfeuerstätten läuft bereits: Nach der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImschV) dürfen ab 1. November 2004 bestimmte Abgasverlustwerte nicht mehr überschritten werden. Ansonsten müssen die Heizkessel ausgetauscht werden. Erlaubt sind für Anlagen ...

  • mit über vier bis 25 Kilowatt Heizleistung Abgasverlustwerte von maximal elf Prozent,
  • mit über 25 bis 50 Kilowatt von maximal zehn Prozent und
  • bei Anlagen mit über 50 Kilowatt von höchstens neun Prozent.

Entscheidend hierfür ist die Messung des Schornsteinfegers.

Die EnEV versetzt im Dezember 2006 viele alte Heizkessel in den Ruhestand. Denn Geräte, die die dort vorgeschriebenen neuen Grenzwerte überschreiten, müssen ausgetauscht werden. Die wichtigsten Ausnahmen:

  • Wenn der Heizkessel zwar vor 1978 eingebaut, der Brenner aber nach dem 1. November 1996 erneuert wurde, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember 2008.
  • Außerdem gilt der Termin nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer selbst genutzt werden. Wird das Gebäude allerdings verkauft, muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren - jedoch nicht vor dem 1. November 2006 beziehungsweise dem 31. Dezember 2008 - für einen Austausch des alten Kessels sorgen.

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