Baulinks -> Redaktion  || < älter 2004/0169 jünger > >>|  

Bußgelder für säumige Heizungsmodernisierer: Fristablauf für alte Heizkessel

(10.2.2004) Wenn am ersten November 2004 die letzte Frist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ausläuft, müssen Eigentümer veralteter Heizkessel mit Bußgeldern rechnen. Der Initiativkreis Erdgas & Umwelt weist darauf hin, dass der Betrieb einer Anlage, die gegen die BImSchV verstößt, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Davon betroffen sind fast 800.000 Wärmeerzeuger.

  • Etwa eine halbe Million Ölheizkessel erfüllt nicht die Anforderungen der strengen Verordnung. Diese Geräte haben im Abgas entweder zu hohe Energieverluste, unverbrannte Ölbestandteile oder zu viel Ruß. Etwa jede vierte Ölheizung ist älter als 19 Jahre.
  • Bei den Gasheizkesseln entsprechen fast 300.000 Geräte nicht den Anforderungen der BImSchV. Circa 15 Prozent dieser Anlagen sind älter als 19 Jahre.

Was geschieht, wenn zum Stichtag im November die zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten werden? Nach Auskunft des Initiativkreises Erdgas & Umwelt ist der Schornsteinfeger dafür verantwortlich, Verstöße gegen die Verordnung festzustellen. Die weitere Praxis ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen informiert beispielsweise der Schornsteinfeger das Ordnungsamt über den unzulässigen Betrieb einer Heizungsanlage. Hierauf werden die betroffenen Hauseigentümer angeschrieben und müssen mit einem Bußgeld für das Begehen einer Ordnungswidrigkeit rechnen. Die Nachbesserung oder Modernisierung des Wärmeerzeugers sollte ohnehin rasch erfolgen, da es in der Zeit um November voraussichtlich zu einem Auftragsstau bei den Heizungsbetrieben kommen wird. Zudem müssen säumige Heizungsmodernisierer mit weiteren Konsequenzen rechnen, die bis zur Stilllegung des Wärmeerzeugers gehen können.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH