Beim Heizen geizen?
(9.9.2003) Mit Beginn des Herbstes flammt zwischen Mietern und Vermietern vielerorts Streit darüber auf, ab wann und in welchem Umfang geheizt werden müßte. Auch Eigenheimbesitzer sind versucht, die Heizperiode noch ein wenig hinauszuzögern, um Geld zu sparen. In beiden Fällen geben Experten der Wärme den Vorrang. Es gilt der Grundsatz: "Kein Mieter muss in seiner Wohnung frieren!" Und vor Kälte zitternde Wohnungseigentümer gefährden nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch die Bausubstanz.
"Bei Mietwohnungen gibt es keine starre Regelung, wann die Zentralheizung in Betrieb genommen werden muss", so Ulrich Ropertz von Deutschen Mieterbund. In vielen Mietverträgen ist die Dauer der Heizperiode allerdings ausdrücklich vereinbart: Oft werde eine Zeitspanne vom 1. Oktober bis zum 30. April angegeben. In anderen Fällen ist der Zeitraum vom 1. September bis zum 15. Mai festgelegt. Doch ...
- wenn die Außentemperatur außerhalb der Heizperiode drei Tage lang unter 12° Celsius fällt, muss auch im Sommer geheizt werden.
- Das Gleiche gilt, wenn die Zimmertemperatur weniger als 18 Grad beträgt.
Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sind allerdings insofern unlogisch, asl für den Vermieter durch das Einschalten oder Laufenlassen der Zentralheizung an kühlen Frühlings-, Sommer- und Herbsttagen kein finanzieller Nachteil entsteht, da die Kosten auf die Mieter umgelegt werden..
Angesichts hoher Energiekosten versucht manch sparsamer Eigenheimer, den Beginn der Heizperiode mit dicken Pullovern und in Decken gehüllt herauszuzögern. Doch das kann teure Sanierungskosten nach sich ziehen: Wenn die Wände einer Wohnung auskühlen, schlägt sich der Wasserdampf aus feuchtwarmer Raumluft als Kondensat an den Wänden nieder. Dies führt verhältnismäßig schnell zu Bauschäden durch Schimmelpilze. Bei Holzkonstruktionen kann sich zudem Schwamm bilden.
Allerdings ist es ratsam, im Sommer die Zentralheizung komplett abzuschalten, denn ein zentraler Heizkessel, der ausschließlich zum Heizen dient, verbraucht auch im Sommer Energie, wenn er nicht ausgeschaltet ist - selbst dann, wenn alle Heizkörperventile im Gebäude zugedreht sind. Je nach Bauart und Alter der Kesselanlage kann der Energieverlust zwischen 6 und 12 Prozent betragen. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel - nämlich dann, wenn bei alten Anlagen der Kessel durch Kondensat, das sich beim Stillstand in der Anlage bildet, rostet. Um Schäden vorzubeugen, sollte vor dem Abstellen ein Heizungsbauer zu Rate gezogen werden.
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