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ACS 2004 mit Veranstaltungen zur neuen DIN 1045 und neuen Softwarelösungen

(26.8.2004) Die Gremien der ARGEBAU hatten Ende 2001 die bauaufsichtliche Einführung der neuen DIN 1055, DIN 1045, Teile 1 bis 4, sowie DIN EN 206-1 beschlossen. Mit der Bauregelliste A, Teil 1, Ausgabe 2002-01, wurden die technischen Regelwerke für das Bauprodukt "Beton" in Kraft gesetzt, die zur Erfüllung der Anforderungen durch die Landesbauordnungen bedeutsam sind. Da baustoffliche Anforderungen in allen Teilen der neuen DIN 1045 zu finden sind, werden je nach Anwendungsfall (Transportbeton, Fertigteile) auch alle Teile der neuen Norm in der Bauregelliste aufgeführt. Die anerkannten Regeln der Technik für die Bemessung (DIN 1045-1) und die Ausführung (DIN 1045-3) von Betonbauwerken wurden in die Musterliste der Technischen Baubestimmungen aufgenommen. Die Parallelgeltungsdauer für die alte und die neue DIN 1045 wurde auf zweieinhalb Jahre festgelegt, und endet mit Ablauf des Jahres 2004.

Betonbauwerke sind dann nach der neuen Normengeneration zu bemessen und auszuführen. Bereits jetzt erwarten dies viele Bauherren von ihren Planern. Diese Umstellung stellt natürlich auch in der Praxis Anforderungen an das planende Ingenieurbüro. Die Einführung der DIN 1045-1 bringt zahlreiche Änderungen für die Bemessung, Konstruktion von Tragwerken aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. So werden die bisherigen Regelungen für Beton, Stahlbeton, Spannbeton, Leichtbeton und hochfestem Beton vereinigt und in vier Teile mit jeweils einem beschränkten Sachgebiet gegliedert. Bei der Überarbeitung erfolgte eine Anpassung an die technische Entwicklung hinsichtlich des Sicherheitskonzeptes nach DIN 1055-100 sowie der Schnittgrößenermittlung, Bemessung und Konstruktion von Beton-, Stahlbeton- und Spannbetontragwerken.

Mit Unterstützung durch aktuelle Software-Programme können die Planungen des Ingenieurbüros durch einen effizienten Datenaustausch zwischen statischen Berechnungen und konstruktivem Zeichnen optimiert werden. Die problemlose Datenübergabe bzw. -übernahme gewährleistet, dass der Anwender auf Eingaben und Ergebnisse gleichermaßen zugreifen kann und somit wiederholte Eingaben vermieden werden. Projekte werden so mit einem System durchgängig von der Tragwerksplanung mit Positionsstatik und FEM- Berechnungen bis hin zum Zeichnen von Positionsplänen und dem Erstellen der Rundstahl- und Mattenbewehrung bearbeitet.

Die verschiedenen Kombinationen müssen nicht von Hand gebildet werden, die Kombinatorik der einzelnen Lasten erfolgt automatisch, ist nachvollziehbar und prüffähig. Bauwerke können komplett, durchgängig und einfach mit den neuen Programmen zur DIN 1045-1 und DIN 1055-100 berechnet werden. Die neuen Festigkeitsklassen für Normal- und Leichtbeton und die neuen Betonstahlsorten sowie Übergreifungslängen und Verankerungslängen werden auf Grundlage der DIN 1045-1 auch in den neuen Variantenkonstruktionen berücksichtigt. Module für gerade Treppenläufe, Durchlaufträger, Streifen-/ Randfundamente sowie Einzelfundamente inklusive Köcher und Becher übernehmen Berechnungsergebnisse aus den Statikprogrammen.

Anlässlich der ACS gibt es in einem Workshop Beiträge zur Anwendung der neuen DIN 1045-1 sowie zu haftungsrechtlichen Problemen beim Einsatz von entsprechenden Software-Produkten für die Planer. So präsentieren mit Dr. Fingerloos und Herrn Haßhoff Fachleute des Deutschen Beton- und Bautechnik- Vereins E.V. und des Instituts für Stahlbetonbewehrung e.V. die Möglichkeiten der computergestützten Bemessung sowie der CAD- Bewehrung nach der DIN 1045-1. Zu den haftungsrechtlichen Fragen beim Softwareeinsatz in der Planung wird Prof. Dr. jur. Gerd Motzke vom Oberlandesgericht Augsburg Planern und Anwendern aktuelle Hilfestellungen für die richtige Auswahl von Softwareprodukten aufzeigen.

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