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Windlasten - und wie Jalousien und Läden ihnen standhalten können

(16.5.2006) Seit 1. April 2006 ist die Einhaltung der EN 13659 verbindlich. Diese schreibt zum Wohle der Bauherren und Endverwender vor, welchen Windlasten Rollläden standhalten müssen. Markenhersteller wie Roma unterstützen ihre Fachpartner bei der Ausführung der Norm.

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Gesetzestexte werden von Juristen am Schreibtisch verfasst. Handwerker, die diese in die Praxis umsetzen müssen, sehen sich dann oft vor unüberwindlichen Verständnisproblemen. Deshalb hat es sich Roma zur Aufgabe gemacht, seine Kunden umfassend und verständlich über die neue Europäische Norm EN 13659 zu informieren, die seit 1. April 2006 verbindlich ist. Diese schreibt vor, welchen Windlasten "Abschlüsse von Gebäuden", also Außenjalousien, Rollläden, Dreh-, Falt- und Schiebeläden, standhalten müssen.

"Als deutscher Markenhersteller ist es selbstverständlich, dass unsere Produkte die geforderte Norm erfüllen und sogar übertreffen", betont Volker Pfaudler, Roma-Geschäftsführer für Entwicklung und Produktion. "Damit stets die optimale Lösung gewählt wird, haben wir die Norm in sämtlichen Schulungen vorgestellt und ein Infoblatt erarbeitet. So sind unsere Fachpartner umfassend informiert."

Die notwendige Auslegung der Rollläden lässt sich folgendermaßen feststellen:

  • Zunächst gilt es herauszufinden, in welcher Windlastzone sich das Bauvorhaben befindet. Auskunft darüber gibt die Windlastzonenkarte der zuständigen Baubehörde. So ist etwa im Großraum Stuttgart nur mit einer ermittelten maximalen Windgeschwindigkeit von 22,5 m/s zu rechnen, während Verschattungsanlagen in der Küstenregion an Nord- und Ostsee viel stärkeren Winden trotzen müssen.
  • Des Weiteren sind Geländekategorien und Einbauhöhen zu berücksichtigen. Befindet sich das Haus auf dem flachen Land ohne Hindernisse, sind Hecken oder Häuser vorhanden oder steht das Gebäude in einem dichten Stadtgebiet?
  • Sollen die Rollläden in einer Höhe bis 8 Meter, bis 20 Meter oder sogar bis 100 Meter eingebaut werden?
  • Abhängig von der gewünschten Behangbreite und den verwendeten Führungsschienen lässt sich ermitteln, welche Qualität vorgeschrieben ist. So muss im Falle eines Einfamilienhauses (Einbauhöhe bis 8 Meter) in einem Berliner Vorort (Windlastzone 2, Geländekategorie III) der eingesetzte Rollladen die Windwiderstandsklasse 3 erfüllen, weshalb bei Behangbreiten von über 2 Metern Aluminiumprofile empfohlen werden.

Die Anschaffung hochwertiger Rollladenprofile aus Aluminium lohnt sich in jedem Fall: Nicht nur halten sie jeder Witterung stand und lassen sich auch über Jahre hinweg problemlos bewegen. Auch wird die Dicklackbeschichtung der Roma-Profile nicht stumpf und lässt sich ohne Anstrengung reinigen. Dabei unterscheiden sich die Profile, die aus doppelwandigem Aluminium und mit Dämmstoffen ausgeschäumt sind, im Gewicht kaum noch von Kunststoffrollläden. Um seine Kompetenz zu zeigen, sollten diese Aspekte im Beratungsgespräch unbedingt genannt werden. So fühlt sich der Bauherr nicht durch Vorschriften gegängelt, sondern ist mit seiner Rollladen-Wahl und dem beratenden Fachbetrieb rundum zufrieden.

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