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Die wichtigsten Neuerungen der EnEV 2014 und Fernlehrgänge dazu der TU Darmstadt


Bild aus „Solarhaus der TU Darmstadt gewinnt Solar Decathlon in Washington“ vom 28.10.2007, (Foto: Smart Skript, Bild vergrößern)

(17.2.2014) Im Energiesparrecht stehen zahlreiche Reformen an, die den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie und den Zie­len der Energiewende folgen. Bereits seit dem 13. Juli 2013 gilt das geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Und am 1. Mai tritt auch die novellierte EnEV in Kraft. Beide sind Schritte zu Niedrigstenergiegebäuden, die ab 2019 für neue Behördenbauten und ab dem Jahr 2021 für alle Neubauten zum Standard werden.

Wesentliche Inhalte der neuen EnEV sind deshalb:

  • Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten wird ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Pro­zent herabgesetzt, der zulässige Wärmedurchgangsko­effizient um durchschnittlich 20 Prozent. Bei auszutau­schenden Außenbauteilen dürfen höchstens die jeweili­gen, in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffi­zienten erreicht werden.

  • 2014 werden erstmals automatische Regelungs- oder Abschaltfunktionen der Gebäudetechnik berücksichtigt. Um den dann ab 2016 reduzierten Energiebedarf zu erzielen, muss eine Immobilie entweder den Auto­mationsanforderungen der EnEV entsprechen oder diese über weitere Optimie­rung von Gebäudehülle oder Anlagentechnik kompensieren.

  • Der vor Ort selbst erzeugte und genutzte Strom kann vom Endenergiebedarf ei­nes Gebäudes abgezogen werden. Die entsprechenden Monatswerte berechnen sich mit der neuen DIN V 18599.

  • Alte Heizkessel, die älter als 1985/30 Jahre sind – außer Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad -müssen ausgetauscht werden. Von der Regel ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Eigentümer die Pflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

  • Die Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Ver­mietung wird verpflichtend – Die neuen Energieeffizienzklassen A+ bis H sind in allen neu zu erstellenden Energieausweisen für Wohngebäude anzugeben.

  • Die Energieausweise müssen bei der Besichtigung eines Kauf-/Mietobjekts vor­liegen und dem Käufer/neuen Mieter als Kopie oder im Original ausgehändigt werden. Zudem gibt es die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in be­stimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr: Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken und in behördlich genutzten Gebäuden mit mehr als 250 m² Nutzfläche.

TU Darmstadt hat Fernlehrgänge zur EnEV 2014 aktualisiert

Mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) werden ab dem 1. Mai auch die Fernlehrgänge, die die Ina Planungsgesellschaft mbH (ina) und die Tech­nische Universität (TU) Darmstadt, Fachbereich Architektur anbieten, den neuen ge­setzlichen Anforderungen entsprechen:

  • Zertifikatslehrgang „Wohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darm­stadt“
  • Zertifikatslehrgang „Nichtwohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“
  • Zertifikatslehrgang „Vom Passiv- zum Plus-Energie-Haus im Neubau“ zum „Fach­planer TU Darmstadt für Passiv-, Null- und Plus-Energie-Häuser“
  • Fortbildungslehrgang „Auffrischung für Energieeffizienz-Experten“ zum Thema Haushaltsstrom und dessen Nutzung.

Mit den Kursen können sich Architekten, Ingenieure, Fachplaner zum energieeffizien­ten und nachhaltigen Bauen qualifizieren und gleichzeitig ihre berufsständische Fort­bildungsverpflichtung orts- und zeitunabhängig erfüllen. Die Anmeldung und Teilnah­me an den Qualifizierungen sind jederzeit online möglich. Die Lehrgänge vermitteln in durchschnittlich 130 Unterrichtseinheiten (UE) heutige Grundlagen, den Stand der Technik, Konzeptions- und Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis.

Tagesseminar zur EnEV 2014

Im Mai ist in Frankfurt ein Tagesseminar zur EnEV 2014 geplant, das die ina mit dem Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) Frankfurt Rhein Main e.V. durchführt. Darüber hinaus sollen 2014 noch weitere Fortbildungslehrgänge mit je 16 UE aufgelegt werden - zum Beispiel zu Recht, Energieberatung und Gebäude­hülle.

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