ARGE Baurecht: Großprojekte auch funktional ausschreiben
(17.2.2014) Öffentliche Gebäude sollen nicht nur zweckmäßig, energieeffizient und preisgünstig sein - sondern mitunter auch repräsentativ. Deshalb planen viele Behörden selbst und schreiben dann - nach §7 VOB/A - die Arbeiten mit einem detaillierten Leistungsverzeichnis aus. So behalten sie alles unter Kontrolle. Allerdings muss das nicht zwangsläufig der sinnvollste Weg sein, gibt die ARGE Baurecht zu bedenken. Gerade, wenn es weniger um die architektonische Gestaltung geht, sondern um die Funktion eines Bauwerks oder um Zwischenschritte bei der Bauwerkserstellung sei es oft sinnvoller, diese Funktionen pauschal beziehungsweise funktional zu beschreiben. Dies sieht auch die VOB/A in § 7 Abs. 13 vor - und zwar dann, wenn es nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig ist, auch den Entwurf für solche Leistungen dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln.
Das Oberlandesgericht Dresden hat beispielsweise in einem Urteil vom 26. Februar 2013 (Aktenzeichen 9 U 123/12) entschieden, dass es für eine provisorische Autobahnverbreiterung zulässig war, eine notwendige Behelfsbrücke pauschal und ohne Planungsdetails auszuschreiben. In anderen Fällen kann es eine Wasserhaltung oder die Einrichtung der Baustelle sein. Immer, wenn es nicht um das Endergebnis geht, sondern um einzelne baubegleitende Baumaßnahmen, kann sich die funktionale Beschreibung rechnen: Die eigenen Planungskosten werden dabei gering gehalten, denn die potenziellen Auftragnehmer haben in der Regel die Planer und Konstrukteure an der Hand, um die Aufgabe zu erfüllen. Unbedingt wichtig ist für den Auftraggeber in dem Fall die ausführliche Beschreibung der gewünschten Funktion - schon, damit sinnvolle und vergleichbare Angebote eingehen. Außerdem darf den Bietern kein ungewöhnliches Wagnis auferlegt werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- VBI-Broschüre zum neuen Vergaberecht mit dem vollständigen Verordnungstext (13.6.2016)
- „wesentliche Veränderung“: Der Zündstoff in der VOB 2016 (30.5.2016)
- VOB/A weiterhin für Bauvergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes anwendbar (18.4.2016)
- Abschlussbericht der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ und erste Reaktionen (29.6.2015)
- Frühe Planungsfehler setzen bei Großprojekten oft unaufhaltsame Kostenspirale in Gang (24.5.2015)
- weitere Details...
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- Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben (13.1.2014)
- Baurecht-App „Handwerk & Recht“ vom Gentner Verlag: kostenlos für iOS und Android (13.1.2014)
- Neues Fachwörterbuch Architektur und Bauwesen vom Beuth Verlag (15.12.2013)
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- Arge Baurecht: FIDIC-Books sind Muster und müssen individuell geprüft werden (19.11.2013)
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- ARGE Baurecht: Bauen im Ausland – Chance und Gefahren für deutsche Unternehmen (1.4.2013)
- Expertengremium soll Handbuch für Großprojekte entwickeln (24.3.2013)
- Städtebauliche Großprojekte: mehr Kosten als Nutzen? (3.12.2012)
siehe zudem:
Bauunternehmen, AVA-Programme und Baubranche auf Baulinks