ARGE Baurecht: Bauen im Ausland – Chance und Gefahren für deutsche Unternehmen
(1.4.2013) German Engineering und das entsprechende technologische Know-how sind immernoch im im Ausland gefragt. Und so zieht es zunehmend mehr Bauunternehmer und Planer in die weite Welt. Sie beteiligen sich dort an Bauvorhaben als Einzelunternehmen, in Form eines Joint Ventures, Konsortiums, einer ARGE oder BIEGE-ARGE. Was viele nicht ahÂnen: So ein Engagement kann sie ihre Existenz kosten.
„Das Problem sind die Verträge, die die Firmen für ihren Auslandsauftrag schließen müssen“, erläutert der Düsseldorfer Rechtsanwalt Professor Dr. iur. Falk Würfele, MitÂglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein. „Bei Verträgen über Bauvorhaben im Ausland werden meistens die Musterbaubedingungen der FIDIC Red Book (Einheitspreisvertrag) oder Yellow oder Silver Book (Pauschalpreisvertrag) verÂwendet“, berichtet der Honorarprofessor für Deutsches und Internationales Baurecht an der Uni Siegen weiter. „Inhaltlich und rechtlich sind die FIDIC-VertragsmusÂter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und in etwa mit unserer deutschen VerÂdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) zu vergleichen.“
„Viele Firmen lassen sich auch genau von dieser Ähnlichkeit in die Irre führen und schließen voreilig Verträge, die letzten Endes zur Insolvenz ihres Unternehmens führen können. Der Knackpunkt der FIDIC-Bedingungen sind die darin enthaltenen HaftungsÂfallen“, warnt der Baurechtsanwalt. „Viele Klauseln, wie zum Beispiel der Anspruch auf Kostenanpassungen gelten nur, wenn auch ein entsprechender Anhang, sprich eine Kostendatentabelle, angefügt wird. Vergisst der Unternehmer das, entfällt der AnÂspruch.“
„Auch bei der Vergabe von und dem Vertragsabschluss zu
Bauprojekten im Ausland gibt es gravierende Unterschiede zum
deutschen Recht. Gerade im Bereich der HafÂtung etwa wird
überwiegend nach angloamerikanischem Recht beurteilt“, weiß
ProÂfessor Würfele und rät: „Geschäftsführer und Mitarbeiter von
Bauunternehmen müsÂsen deshalb für den Auslandseinsatz im
Internationalen Baurecht, FIDIC und im US-
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
Bauunternehmen, Architektur und Baubranche auf Baulinks