Europäisches Parlament für klimaneutrale Gebäude bis 2050
(20.3.2023) Das Europäische Parlament verabschiedete am 14. März in Straßburg seine Position für eine Richtlinie zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden.
Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch von Gebäuden in der EU senken, um den Sektor bis 2050 klimaneutral zu machen. Außerdem sollen erheblich mehr energieineffiziente Gebäude renoviert werden und der Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz verbessert werden.
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Emissionsreduktionsziele
Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll das schon ab 2026 gelten. Außerdem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.
Auf einer Skala von A bis G - wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht - müssen Wohngebäude dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen. Verbessert werden muss die Energieeffizienz aber durch Dämmmaßnahmen oder bessere Heizungsanlagen nur, wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird.
Hilfe gegen Energiearmut
Die Mitgliedstaaten legen die dafür notwendigen Maßnahmen in ihren nationalen Renovierungsplänen fest. Darin sollten auch Förderprogramme enthalten sein, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern.
Die Mitgliedstaaten müssen kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten. Es sollte finanzielle Anreize geben, vor allem Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz grundlegend zu renovieren. Schutzbedürftige Haushalte sollten gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.
Ausnahmeregelungen
Für Denkmäler sollen die neuen Vorschriften nicht gelten. Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten außerdem beschließen für ...
- Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen,
- technische Gebäude,
- vorübergehend genutzte Gebäude sowie
- Kirchen und Gotteshäuser.
Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen.
Das Parlament will es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die neuen Zielvorgaben für mehr als ein Fünftel der Gebäude anzupassen - je nachdem, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch durchführbar und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind.
Der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Ciarán Cuffe (Grüne/EFA, Irland), kommentierte: „Die steigenden Energiepreise haben den Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen gelegt. Die Verbesserung der Leistung der Gebäude in Europa wird unsere Rechnungen und unsere Abhängigkeit von Energieimporten verringern. Wir wollen, dass die Richtlinie die Energiearmut verringert, die Emissionen senkt und ein besseres Innenraumklima für die Gesundheit der Menschen schafft. Dies ist eine Wachstumsstrategie für Europa, die Hunderttausende von hochwertigen, lokalen Arbeitsplätzen im Baugewerbe, in der Renovierungsbranche und im Bereich der erneuerbaren Energien schaffen und gleichzeitig das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa verbessern wird.“
Nächste Schritte
Das Parlament nahm seinen Standpunkt mit 343 zu 216 Stimmen bei 78 Enthaltungen an. Es handelt nun mit dem Rat die endgültige Form der Vorschriften aus.
Hintergrundinformationen
Der Europäischen Kommission zufolge sind die Gebäude in der EU für 40% unseres Energieverbrauchs und 36% der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 nahm die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an, der Teil des Pakets „Fit für 55“ ist. Das europäische Klimagesetz vom Juli 2021 machte die Ziele für 2030 und für 2050 EU-weit rechtsverbindlich.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- GIH-Handbuch zur Gebäudeenergieberatung in 6. Auflage erschienen (21.8.2022)
siehe zudem:
- Heizungs-, erneuerbare Energien-, Raumlufttechnik- sowie Haustechnik-Magazin sowie Dämmstoffe im Baustoff-Magazin auf Baulinks
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